Schwerbehindert

Schwerbehindert bedeutet, dass eine (körperliche, seelische, geistige) Beeinträchtigung (oder eine Sinnesbeeinträchtigung) vorliegt, die mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt und der Grad der Behinderung wenigstens 50% beträgt.

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