"Der Auftrag zur Umwelterziehung (manchmal auch als Umweltbildung bezeichnet) ist verankert in § 1 Abs. 3 SGB VIII: „Jugendhilfe soll (…) 4. dazu beitragen, (…) eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.“
Umwelt ist zu definieren als natürliche Umwelt und als die von Menschen geschaffene und gestaltete Umwelt (Technik, Stadt, Verkehr). Ziele: Entdecken, Verstehen und damit verantwortungsvolles Handeln mit und in der Umwelt. Die Umwelterziehung versteht sich als ganzheitliche Erziehung, die alle Sinne des Kindes ansprechen soll. Aspekte der Umwelterziehung in der Praxis sind: umweltfreundliche Betriebsführung (z. B. Energiesparen, umweltfreundliche Materialien), Ermöglichung von Naturerlebnissen (Spaziergänge, Walderkundung), Marktbesuch, Gestaltung des Außenbereichs, Vermittlung von Wissen um Zusammenhänge, Erforschen (z. B. der Stadt, oder Besuch im Wasserwerk), Experimentierbereich in der Kindertageseinrichtung, Museumsbesuch."