Die Anfänge
Zur Erweiterung des Fortbildungsprogramms, das im Rahmen des Landesprogramms „Zukunftschance Kinder - Bildung von Anfang an" und zur Umsetzung der Bildungs- und Erziehungsempfehlungen durch das Land gefördert wird, wurden im Juni 2007 zehn Kindertagesstätten benannt, die als Konsultationskitas andere Kindertagsstätten beraten und unterstützen. Im Sinne des „Lernens von der Praxis für die Praxis" wurden Einrichtungen ausgewählt, deren schriftlich formuliertes Konzept mindestens einen Themenschwerpunkt (Beobachtung und Dokumentation, Integration von Zweijährigen, Sprache und Sprachförderung, Übergang Kita - Grundschule, Integration von Kindern mit Migrationshintergrund, Naturwissenschaften, Medien, Teilhabegerechtigkeit: Armut als besondere Lebenslage von Kindern, Partizipation) enthält, der in der pädagogischen Arbeit professionell umgesetzt wird. Daneben musste das Team den Nachweis erbringen, dass es in der Lage ist, sich und das Konzept der Einrichtung zielgruppengerecht und öffentlichkeitswirksam darzustellen.
Die Voraussetzungen
Zur Konsultationskindertagesstätte konnte nur eine - i.d.R. mindestens dreigruppige - Einrichtung benannt werden, die neben den bereits genannten Anforderungen auf der Grundlage der Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz arbeitet, deren gesamtes Team und deren Träger das Konzept mittragen und die über einen Internetzugang verfügt. Daneben wurde erwartet, dass das Team, der Träger und die Eltern in den Bewerbungsprozess integriert werden. So musste beispielsweise die schriftliche Zustimmung des Elternausschusses vorliegen und jedes einzelne Teammitglied musste seine Bereitschaft bekunden, sich zu engagieren. Vom Träger wurde erwartet, dass er für Stabilität und Kontinuität im Team sorgen und die Einrichtung aktiv in der Umsetzung ihrer Aufgaben unterstützen wird. Daneben musste der Träger, falls keine Fachberatung zur Verfügung stand, für ein angemessenes Fortbildungs- und Beratungssystem sorgen.
Der Rahmen
Die im Juni 2007 ausgewählten Einrichtungen üben ihre Tätigkeit für einen Zeitraum von jeweils drei Jahren aus und werden durch das Land in dieser Zeit mit bis zu 15.000 € pro Jahr unterstützt. Im Gegenzug haben sie sich zur Erbringung von Serviceleistungen im System der rheinland-pfälzischen Kindertagesstätten verpfl ichtet. Hierzu gehören das Anbieten von Fachvormittagen/ -nachmittagen und Hospitationen für Kolleginnen anderer Einrichtungen, die Bereitschaft zur Mitwirkung bei Veranstaltungen des Ministeriums, die Veröffentlichung eines jährlichen Tätigkeitsberichts auf dem Kita-Server, die Teilnahme an Evaluationsverfahren, die Kooperation mit einer Fachschule und der Fachhochschule Koblenz/Remagen und die Bereitschaft, sich auf dem Kita-Server darzustellen.