Konsultationskitas in BayernPraxis lernt von Praxis (4)

In dieser Reihe stellt der Autor die Konsultationskitas in den verschiedenen Bundesländern vor und skizziert die Entstehungsgeschichte sowie den Rahmen, in dem sie jeweils arbeiten. Der Fokus liegt dabei auf denjenigen Referenz-Einrichtungen, die von staatlicher Seite initiiert wurden. Im vierten Teil richtet sich der Blick nach Bayern.

Die Anfänge

Die Umsetzung des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans (BayBEP) in der Praxis zu begleiten und zu unterstützen, war das Ziel beim Aufbau eines landesweiten Netzwerkes von Konsultationseinrichtungen durch das Staatsinstitut für Frühpädagogik (IFP). Daneben sollte eine Vernetzung der Konsultationskindertagesstätten vor Ort und der Transfer der Netzwerkarbeit und deren Ergebnisse in die Öffentlichkeit initiiert werden. Von den 118 Einrichtungen, die sich auf Grund einer entsprechenden Ausschreibung bis zum Ende der Bewerbungsfrist im Oktober 2008 bewarben, wurden letztendlich 26 zur Teilnahme an dem Projekt mit dem Namen ‚Voneinander lernen und profitieren' ausgewählt.

Die Voraussetzungen

Die Auswahl der Projekteinrichtungen erfolgte auf der Grundlage eines Kriterienkataloges. Zunächst sollte für die teilnehmenden Einrichtungen der BayBEP offiziell gelten, d. h. beispielsweise, dass Kinderhorte ausgeschlossen wurden. Weiterhin war eine aktuelle Einrichtungskonzeption nachzuweisen und die Kindertagesstätte musste per E-Mail erreicht werden können. Daneben sollten bei der Auswahl repräsentative Verteilungskriterien gewährleistet werden (regionale Verteilung in den sieben Regierungsbezirken; Repräsentation der Einrichtungsarten Krippe, Kindergarten, Kinderhaus, integrative Kindertageseinrichtungen; Trägervielfalt) und Professionalität in der Außendarstellung der Einrichtung erkennbar sein (gute Präsentationsqualität, Internetauftritt). Neben diesen formalen Kriterien galt es auch fachlich-inhaltliche Kriterien zu erfüllen. Die Einrichtungskonzeption musste inhaltlich Bezug auf geltende Rechtsgrundlagen nehmen (BayBEP, BayKiBiG, AVBayKiBiG), es sollte eine hohe Innovationsbereitschaft und -fähigkeit gegeben sein (engagiertes/innovatives Team, hohe Weiterentwicklungsdynamik usw.) und der BayBEP sollte im Sinne seiner Grundprinzipien breit und ganzheitlich umgesetzt werden (gelebte Alltagsdemokratie, Offenheit und Chancengleichheit für alle Kinder, anregend und liebevoll gestaltete Lernumgebung, ganzheitliche und vielseitige Bildungspraxis, Transparenz und individuelle Lernbegleitung, Gemeinwesenorientierung usw.).

Der Rahmen

Die Konsultationseinrichtungen übernehmen in erster Linie die Aufgabe, anderen Einrichtungen für Konsultationen zur Verfügung zu stehen. Dies geschieht zum einen dadurch, dass sie ihre Bildungs- und Erziehungsarbeit öffentlich darstellen - hierbei steht allerdings nicht allein das Endprodukt im Fokus der Betrachtung, sondern insbesondere der Weg dorthin - und anderseits auch im Rahmen der kollegialen Beratung (z.B. Möglichkeit der Hospitation). Des Weiteren kooperieren sie mit dem IFP (Teilnahme an Workshops mit am Netzwerk und am Unterstützungssystem Beteiligten, gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit) und vernetzen sich vor Ort (Kooperation mit Mitarbeiterinnen der Fachberatung, der Aus-, Fortund Weiterbildung und Ausbildungsstätten). Unter der Rubrik ‚Was können andere von uns lernen' zeigen die Konsultationseinrichtungen in ihrem Steckbrief (siehe Infos zu den einzelnen Konsultationskindertagesstätten) auf, wo sie ihre Konsultationsschwerpunkte sehen. Genannt werden unter anderem Themen wie Partizipation, Bildungs- und Erziehungspartnerschaft, Offene Arbeit, Planung und Dokumentation, Gestaltung der Übergänge der Kinder im Bildungsverlauf, Resilienz, ganzheitliche Bildungsarbeit sowie Sprache und Literacy. In der vorgesehenen Projektzeit (01.01.2009 bis 31.12.2011) erhält jede Konsultationseinrichtung pro Jahr 10.000€. Dieser Betrag soll den durch die Beratungstätigkeit entstehenden höheren Personalaufwand abdecken. Daneben werden zusätzlich 1.000€ für Sachkosten gezahlt und die durch die verpflichtende Teilnahme an Netzwerktreffen anfallenden Reisekosten erstattet.

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