Mehr als sechs Jahre wurde in Deutschland über eine Verbesserung des Kinderschutzes beraten und debattiert, nun ist sie beschlossen: Am 1. Januar 2012 trat das „Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG)“ in Kraft. Es stärkt die Rolle von Kindertageseinrichtungen im Gesamtzusammenhang des Kinderschutzes.