Ein Kommentar von Norbert Hocke„Hände weg von der Fachkräfteverordnung!“

Künftig sollen auch Kinderkrankenpfleger, Hebammen oder Physiotherapeutinnen nach einer Fortbildung in Kitas arbeiten können. Das sieht zumindest ein Gesetzentwurf vor, der den Fachkräftekatalog des Kindertagesgesetzes erweitern soll und dem der Ministerrat bereits zugestimmt hat. Ein verzweifelter Versuch, die Personallücken zu füllen?

Im Fachkräftekatalog des Kindertagesgesetzes ist festgelegt, über welche Qualifikationen pädagogische Fachkräfte verfügen müssen. Mit dem Argument, dass der Personalbedarf in Kindertagesstätten dadurch besser gedeckt werden kann, soll dieser Katalog jetzt per Gesetz um weitere Personenkreise ergänzt werden.

Wie gebannt haben Eltern, Erzieherinnen und politisch Verantwortliche auf den 1. August 2013 geschaut - das magische Datum: Wird es gelingen, den Rechtsanspruch für Kinder ab dem 1. Lebensjahr auf einen Krippenplatz auch tatsächlich umzusetzen? Schließlich heißt es in Absatz 2 des § 24 SGB VIII: „Ein Kind, das das 1. Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege.“ So weit der Gesetzestext, der in den letzten Jahren und Monaten für erhebliche Unruhe sorgte. Doch wer betreut, bildet und erzieht nun diese Kinder, die neu in unsere Einrichtungen kommen? Die Bedeutung der pädagogischen Fachkräfte hierfür wurde hinlänglich diskutiert. Für die 0- bis 3-Jährigen gilt umso mehr, dass Bindung für Bildung eine zentrale Voraussetzung ist.

Zwar haben die Regierungen sowohl auf Länder- als auch auf Bundesebene Geld zur Umsetzung des Rechtsanspruchs zur Verfügung gestellt, doch haben sie es konsequent unterlassen, dem drohenden Fachkräftemangel adäquat entgegenzutreten. Stattdessen werden nun die Fachkräfteverordnungen rigoros geöffnet: Kinderkrankenpflegerinnen, Hebammen, Logopäden und Angehörige anderer durchaus seriöser Berufe sollen die Fachkräftelücke füllen.

Die Situation lässt sich gut vergleichen mit dem Mangel an Landärzten. Doch hier würde niemand auf die Idee kommen, sie durch Sanitäter zu ersetzen. Aber bei Kindern kann man großzügig sein, bei kleinen Kindern noch großzügiger, meinen offensichtlich viele Verantwortliche. Gewiss: Eine vierbis fünfjährige Ausbildung braucht Zeit. Um aber den veränderten Ansprüchen der Gesellschaft an die Tageseinrichtungen gerecht zu werden, ist sie unabdingbar. Wer die Umsetzung von Bildungs-, Erziehungs- und Orientierungsplänen in den Einrichtungen will, der braucht dafür fachlich qualifiziertes und gut ausgebildetes Personal. In Hessen wurde die Lockerung der Fachkräfteverordnung im Zusammenhang mit einem neuen Kindertagesstättengesetz erfreulicherweise durch Eltern, Erzieherinnen und Träger verhindert. Ursprünglich war dort geplant, bis zu 20 Prozent unausgebildetes Personal auf den Personalschlüssel anrechnen zu können. Wenn Personal fehlt, muss man sich fragen, warum. Die Gründe sind bekannt: Rahmenbedingungen und Bezahlung sind - trotz leichter Verbesserung in den letzten Jahren - oft nicht ausreichend, um die eigene Familie zu ernähren; von fehlenden Vor- und Nachbereitungszeiten ganz zu schweigen.

Mittlerweile hat sich die Praxis für die berufsbegleitende Erzieherinnenausbildung geöffnet, jedoch unter der Voraussetzung, dass die 2.400 fachtheoretischen Stunden erhalten bleiben. Kindheitspädagogen - die akademisierten Fachkräfte der Zukunft - sind ebenfalls willkommen. „Auch in der schwierigen Situation des Fachkräftemangels dürfen jedoch die qualitativen Standards für eine hochwertige Arbeit in den Tageseinrichtungen für Kinder nicht infrage gestellt werden. Das Niveau der KMK-Rahmenvereinbarung für Fachschulen muss für die Ausbildung der Fachkräfte die Richtschnur bleiben.“ (Empfehlungen zur Fachkräftegewinnung in der Kindertagesbetreuung - eine Handreichung des BMFSFJ, Oktober/November 2012).

Der Schlüssel zu guter Bildung, Erziehung und Betreuung liegt bei den pädagogischen Fachkräften und deshalb muss die Forderung lauten: Hände weg von der Fachkräfteverordnung! Nur so kann der gute Ansatz des Rechtsanspruchs den Kindern und Familien eine qualitativ gute Bildung, Erziehung und Betreuung gewährleisten.

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