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Sexualität ist ein menschliches Grundbedürfnis und gehört von Anfang an zur Entwicklung eines Kindes. Je nach Alter und Entwicklungsphase äußert sie sich in spezifischen Bedürfnissen, Handlungen und Beziehungen. Kinder können, schon als Säugling, zusammen und allein Freude bei der Beschäftigung mit ihrem Körper erleben. Dabei gehen sie unbewusst einem Bedürfnis nach, beispielsweise wenn sie sich an jemanden kuscheln, weil sie Nähe und Geborgenheit suchen. Im Alter von etwa zwei Jahren wissen Kinder bereits, ob sie selbst Mädchen oder Junge sind und welche biologischen Merkmale das jeweilige Geschlecht kennzeichnen. Im vierten und fünften Lebensjahr haben nahezu alle Kinder ihre geschlechtliche Identität ausgebildet. Ab dem sechsten Lebensjahr erkennen sie, dass ihre Geschlechtszugehörigkeit festgelegt ist und sie diese nicht verändern können. Sowohl die UN-Kinderrechtskonvention als auch nationale Gesetze erklären sexuelle Bildung und den Schutz vor sexueller Gewalt zu den Rechten jedes Kindes. Zur sexuellen Bildung gehören eine geschlechterbewusste und -gerechte Pädagogik sowie Sexualaufklärung und -erziehung. Zum Schutz vor sexuellen Übergriffen gehören der Schutz vor anderen Kindern sowie der Schutz vor sexuellen Grenzverletzungen, Übergriffen und sexuellem Missbrauch durch Jugendliche und Erwachsene in Familie und Kindertageseinrichtung.