Meine Rechte und Pflichten (2)Die Probezeit

Erfahren Sie alle wichtigen Details über Urlaub, Kündigung und Schwangerschaft in dieser Zeit.

Die Probezeit wird zu Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses vereinbart. Sie dient dazu, festzustellen, ob Arbeitgeber und Arbeitnehmer zueinanderpassen. Empfinden werden Sie diese Zeit vielleicht als eine Art Bewährungsprobe, doch auch der Arbeitgeber muss sich bei Ihnen bewähren. Sprechen Sie schon zu Beginn der Probezeit und in wiederkehrenden Abständen mit dem Arbeitgeber über die gegenseitigen Erwartungen und ihre Erfüllung.

Wie ist es mit der Kündigung innerhalb der Probezeit?

Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen wird die Probezeit für eine Dauer von längstens 6 Monaten vereinbart, für diesen Zeitraum gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von 14 Tagen (§622 Abs. 3 BGB). Der Verzicht auf eine Probezeit ist grundsätzlich möglich, dann gelten vom ersten Tag an die gesetzlichen Kündigungsfristen (§622 Abs. 2 BGB, mindestens vier Wochen). Wenn ein Arbeitgeber Ihnen also anbietet, auf die Probezeit zu verzichten, kann Ihnen trotzdem gekündigt werden. Der Vorteil dieser Bewährungszeit ist, dass beide Vertragsparteien ohne große Umstände und Begründungen in relativ kurzer Zeit das Arbeitsverhältnis auflösen können. Wichtiger Hinweis: Manche Träger nutzen die Möglichkeit, eine/-n Arbeitnehmer/-in, der/die sich in der Probezeit nicht bewährt hat, in der Zukunft generell nicht mehr einzustellen, auch nicht an einem anderen Standort. Klären Sie bei Unsicherheiten also ab, ob der von Ihnen ins Auge gefasste Träger eine solche Maßnahme vorsieht.

Kann ich vor Beginn der Probezeit den Vertrag kündigen?

Grundsätzlich ja. Vielleicht haben Sie, wie auch andere Bewerber/-innen, nicht nur eine Bewerbung abgeschickt und dann der ersten Einrichtung, die Sie wollte, zugesagt, obwohl diese nicht Ihr Favorit war. Für eine Kündigung gelten auch hier die oben genannten Fristen, also 14 Tage oder 4 Wochen. Bedenken Sie, dass der Arbeitgeber in das Bewerbungsverfahren investiert und sich für Sie entschieden hat. Dass dieser bei einer Kündigung vielleicht leicht verschnupft reagiert, ist verständlich.

Wie sieht es mit Urlaub in der Probezeit aus?

Grundsätzlich haben Sie erst nach der Probezeit Anspruch auf den Jahresurlaub. Währenddessen können Sie ihn anteilig verlangen, das ist aber nur sinnvoll, wenn Sie unaufschiebbare Termine haben, wie zum Beispiel eine Hochzeit. Sie müssen ja zeigen, was in Ihnen steckt und das geht nur, wenn Sie auch da sind.

Kann die Probezeit verlängert werden?

Nein, da nach sechs Monaten automatisch die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten. Grundsätzlich ist es aber möglich, einvernehmlich zu vereinbaren, dass man zum Beispiel nach neun Beschäftigungsmonaten das Arbeitsverhältnis auflöst und bei gegenseitigem Gefallen den Vertrag verlängert.

Was geschieht, wenn ich während der Probezeit schwanger werde?

Für diesen Fall gilt das Mutterschutzgesetz, nach dem Sie vor einer Kündigung geschützt sind (§9 MuSchG). Die Frage, wann Sie den Arbeitgeber über Ihre Schwangerschaft informieren, ist eher akademischer Natur, denn selbst wenn eine Kündigung von Arbeitgeberseite ausgesprochen würde, hätten Sie bis zu 14 Tage danach Zeit, den Arbeitgeber über die Schwangerschaft zu informieren. Für Ihr ungeborenes Kind ist es wichtig, rasch zu klären, ob Sie beispielsweise wegen eines fehlenden Impfschutzes überhaupt noch in einer Kindertagesstätte arbeiten dürfen. Dem Arbeitgeber gegenüber ist es nur fair, ihn sofort zu informieren, denn so hat er die Chance, möglichst zeitnah zu reagieren und über die Zeit des Mutterschutzes und einer eventuellen Elternzeit eine Ersatzlösung zu finden.

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