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S. 28-29
qualifizierung
Ihre Pflicht als Arbeitnehmer/-in ist es, die verabredete Arbeitsleistung, also die Tätigkeit als Erzieherin oder Erzieher, zu erbringen. Es wird aber vorkommen, dass Sie verhindert oder krank sind. Da es beim Melden der Arbeitsunfähigkeit immer wieder zu Unstimmigkeiten kommt, hier die einschlägigen gesetzlichen Regelungen für diese Situationen: Von Patricia Breideband