Stellen Sie sich vor, es ist kurz vor 16:30 Uhr: Die Kinder Ihrer Gruppe werden in einer halben Stunde abgeholt. Diese Zeit wollen Sie nutzen, um im Garten noch ein paar Bewegungsspiele anzubieten. Hierfür ziehen sich alle Kinder in der Garderobe an und gehen mit Ihnen in den Hof. Alle? Nein, denn als die Kinder im Kreis stehen, fällt Ihnen auf, dass der 3-jährige Emil fehlt. Eine Kollegin bleibt bei den Kindern, Sie machen sich mit Sorge auf die Suche, können Emil aber nicht finden. Fünf Minuten später kommt Emil Ihnen am Kita-Eingang an der Hand seiner Mutter entgegen. Diese ist ziemlich aufgebracht, weil Emil ganz allein nach Hause gelaufen ist. Sind Sie in einem solchen Fall Ihrer Aufsichtspflicht ausreichend nachgekommen?
Mit der neuen Reihe „Alles, was Recht ist“ greifen wir anhand von Fallbeispielen aus dem Kita-Alltag Ihre Rechtsfragen auf. Unsere Expertin Heike Schnurr informiert Sie in jedem Beitrag darüber, was Recht und Gesetz zu den jeweiligen Fragestellungen und Fallbeispielen sagen. Sie zeigt auf, was das für Sie in der Praxis bedeutet, und vermittelt Ihnen mithilfe konkreter Handlungsempfehlungen, wie Sie sich in solchen Fällen rechtssicher verhalten. Und das Ganze so, dass es auch für Nichtjurist(inn)en verständlich und spannend zu lesen ist. Diesmal geht es um die Frage, wann Kinder mit Fluchterfahrung, die Ihrer Gemeinde zugewiesen wurden, die Kita besuchen können, und was bei deren Aufnahme zu beachten ist. Lesen Sie mehr dazu ab Seite 30.
Jede Menge interessante Impulse wünsche ich Ihnen beim Lesen dieser Ausgabe.
Herzliche Grüße
Silke Dittmar
P.S. Seit Ende letzten Monats ist unsere große Leser/-innen-Umfrage beendet. Für Ihre rege Teilnahme bedanke ich mich schon jetzt ganz herzlich. Eine detaillierte Auswertung sowie die Bekanntgabe der Gewinner/-innen wird in einer der nächsten Ausgaben erscheinen.