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S. 36-37
qualifizierung
Grundsätzlich steht Ihnen frei, Ihr Erscheinungsbild so zu gestalten, wie Sie das möchten. Wenn Sie also zum Beispiel Fan einer Band sind, spricht nichts dagegen, ein T-Shirt oder gar Tattoo mit einem Bild, Logo oder Slogan dieser Musikgruppe zu tragen. Dennoch kann es aber sein, dass sich in der Einrichtung Ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und das Weisungsrecht des Arbeitgebers entgegenstehen. Von Patricia Breideband