Am 5. April 1992 hat die Bundesregierung die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet. In einigen Landesverfassungen sind Kinderrechte mittlerweile aufgenommen worden. Nun ist es an der Zeit, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Dieser Schritt würde die staatliche Gemeinschaft in die Pflicht nehmen, Schutz-, Förder-, und Beteiligungsrechte für Kinder umzusetzen.
Kindern eine Stimme geben
Bildung, Begleitung, Beteiligung, Betreuung und Beratung: Die fünf „Bs“ der Elementarstufe unseres Bildungssystems bestimmen grundlegend das pädagogische Handeln. Tag für Tag unterstützen wir als Erzieher und Erzieherinnen Kinder dabei, schrittweise selbstständig zu werden. Uns obliegt es, ihre individuelle Entwicklung zu begleiten, ihre emotionale und soziale Kompetenzen zu fördern. Lassen Sie uns Kitas zur „Kinderstube der Demokratie“ machen. Unsere Aufgabe wird es sein, den Kindern entwicklungsabhängig eine Stimme zu geben. Auch aus diesem Grund: Kinder, die ihre Rechte kennen, sind resilienter. Kindern ihre Rechte vermitteln – das können wir bereits heute in die Tat umsetzen. Dazu gehört auch das Recht auf freie Meinungsäußerung. Sie sollten auch das Recht haben, sich an Entscheidungen, die sie betreffen, zu beteiligen. Ein Beispiel: Im Vorfeld unseres Umzugs haben wir die Kinder befragt, was ihnen bei der Gestaltung der neuen Kita wichtig ist. Die Mehrheit äußerte, wieder eine „Spieltankstelle“ für das Betanken der Kinderfahrzeuge im Außenbereich zu wollen. Mit einer Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz wird es vorkommen, dass pädagogische Fachkräfte Partei für die Kinder ergreifen müssen. Wenn es zum Beispiel darum geht, Kinder dabei zu unterstützen, eigene Kompetenzen zu entwickeln – eventuell auch gegenüber überängstlichen Eltern.
Aufwertung der pädagogischen Arbeit
Erzieher und Erzieherinnen werden damit zu Garanten der demokratischen Struktur unserer Gesellschaft. Wir betreiben „Aufbauarbeit“. Diese gesellschaftlich grundlegende Bedeutung des Berufsstandes muss Konsequenzen haben:
- In der Ausbildung von Erziehern und Erzieherinnen finden Kinderrechte bis dato kaum eine Erwähnung. Wenn Kinderrechte endlich einen festen Platz im Grundgesetz haben, müssen sich infolgedessen auch die Inhalte der Ausbildung ändern.
- Wenn dem Kindeswohl bei „allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zukommt“ (siehe Kasten), ist die Politik gefor dert, finanzielle Ressourcen für Einrichtungen wie Kitas, Familienzentren und Schulen zur Verfügung zu stellen – vor allem für Personal.
- Die Qualität der Bildungsarbeit muss durch bundeseinheitliche Personalstandards in den Kindertageseinrichtungen sichergestellt werden. Diese müssen für alle Kita-Träger verbindlich definiert und refinanziert werden. Wichtiger als schöne Mauern ist ein einheitlicher Personalstandard, der allen Kindern gleiche Bildung garantiert. Denn:
- Kinder benötigen Erwachsene, die mit ihnen gemeinsam den Alltag beziehungsvoll gestalten und sich ihrer Verantwortung gegenüber der nachfolgenden Generation bewusst sind.
- Pädagogische Fachkräfte sind gefordert, sich politisch einzubringen und die Anwaltschaft für die Kinder zu übernehmen.
Fazit
Im Grundgesetz manifestieren sich die Grundüberzeugungen der Gesellschaft. Ausgehend vom höchsten Gut Kindeswohl (Schutzrechte) werden mit einer Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz frühkindliche Bildung (Förderrechte) und Partizipation (Beteiligungsrechte) als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verbindlich vereinbart. In der Frühpädagogik können wir Kinder unterstützen, von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung und Entfaltung der Persönlichkeit Gebrauch zu machen. Eine solch von Beginn an gelebte Demokratie sichert die Bildungschancen für alle Kinder. Und damit langfristig unsere demokratischen Grundüberzeugungen. Ja, es ist an der Zeit, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Gerade jetzt.
Kinderrechte ins Grundgesetz – um was geht es?
Zwar sind Kinder Träger/-innen von Grundrechten, jedoch können sie – anders als andere Grundrechtsträger/-innen – ihre Rechte bei Entscheidungen in Politik und Verwaltung nicht selbst einfordern. Ausgehend von der UNKinderrechtskonvention schlägt das „Aktionsbündnis Kinderrechte“1 dem Deutschen Bundestag und dem Deutschen Bundesrat vor, die Rechte der Kinder in einem neu zu schaffenden Artikel 2a in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen:
(1) Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.
(2) Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.
(3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.
(4) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.
1 Das „Aktionsbündnis Kinderrechte“ ist ein Zusammenschluss des Deutschen Kinderhilfswerks, des Deutschen Kinderschutzbunds und UNICEF Deutschland in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind. www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de