„Wenn ich das nicht will, dann muss ich das nicht so machen, wie du das willst, weil: ich darf auch sagen, was ich will.“ So antwortete einmal ein 6-jähriges Mädchen seiner Mutter, die es beim Abholen aus der Kita überreden wollte, im Anschluss noch in den Kinderchor zu gehen. Sichtlich beeindruckt nahm die Mutter zur Kenntnis, dass ihre Tochter ein Mitspracherecht in punkto Tagesplanung einforderte.
Seit 2012 sind Kindertageseinrichtungen im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes verpflichtet, Verfahren und Strukturen zu entwickeln, um Kinderrechte zu sichern, Kinder in allen sie betreffenden Angelegenheiten zu beteiligen, ihre Beschwerdemöglichkeiten konzeptionell zu verankern und diese in der Praxis umzusetzen. Das Anliegen, Kindern zu ihrem Recht zu verhelfen, motiviert viele Erzieher/-innen, wenn es darum geht, sie zu beteiligen, zu befragen, sie zu schützen, zu versorgen oder sie zu fördern. Wie Kinderrechte im Alltag konkret gelebt werden, dazu entwickelt jede Kita ihren eigenen Weg. Die Beschäftigung mit Kinderrechten lädt jedoch alle Fachkräfte ein, sich darüber zu informieren, sich mit der eigenen Haltung auseinanderzusetzen sowie Ideen zur Umsetzung in der Praxis zu entwickeln. Eine kindgerechte Möglichkeit dazu bietet die Vermittlung durch Kindermedien. Bilderbücher, die sich dafür besonders gut eignen, hat unsere Medienexpertin Antje Ehmann für Sie ab Seite 32 zusammengestellt.
Denn: Wenn Kinder lernen sollen, ihre Rechte zu vertreten, müssen sie sie erst einmal kennenlernen. Was das Ganze verbindlicher machen würde, wäre die feste Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Dass sie dort schon längst hingehören, davon ist Andreas Zorn, Leiter eines Familienzentrums, überzeugt. Lesen Sie sein Plädoyer ab Seite 26.
So ist es recht, finde ich, und grüße Sie herzlich aus der Redaktion
Silke Dittmar
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