Was unsere Rechtsexpertin rätDatenschutz: Was darf wem erzählt werden?

Stellen Sie sich vor, Eltern vertrauen Ihnen wichtige Informationen an und bitten Sie, diese für sich zu behalten. Dürfen Sie sie trotzdem an die Kita-Leitung oder das Jugendamt weitergeben? Unter welchen Voraussetzungen ist es zulässig, sich mit Grundschule, Mediziner*innen oder Therapeut*innen über Kinder in der Kita auszutauschen?

Datenschutz: Was darf wem erzählt werden?
© izumikobayashi - AdobeStock

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