Starker Träger - starke KiTaDie Aufgaben des Trägers verstehen und kooperieren

In der Regel hat sich jemand, der die Leitung eines Unternehmens übernimmt, bewusst dafür entschieden oder ist in die Aufgabe hineingewachsen. Im „Unternehmen“ Kindertageseinrichtung finden sich dagegen Verantwortliche auf Seiten von Leitung und Träger, die mehr oder weniger unvorbereitet zu dieser Aufgabe gekommen sind und das, obwohl es sich um einen Verantwortungsbereich in der Größenordnung eines mittelständischen Unternehmens handelt.1 Um gemeinsam erfolgreich zu sein, gilt es miteinander und voneinander zu lernen.

Wer sind die Träger von Kindertageseinrichtungen

Als Bürgermeister sind Politiker bei der letzten Wahl zum Träger einer Kindertageseinrichtung geworden – auch wenn der persönliche politische Schwerpunkt im Themenfeld „Heimische Wirtschaft: Winzer und Bauern“ oder „Modernisierung des Straßenbaus“ gesehen wird. Als Mitglied im Kirchenvorstand, Pfarrgemeinderat oder Pfarrverwaltungsrat sehen sich Ehrenamtliche plötzlich damit konfrontiert, Arbeitgeberpflichten wahrzunehmen, da man ihnen zutraut, die Trägeraufgaben für den gemeindeeigenen Kindergarten zu übernehmen. Pfarrerinnen und Pfarrer fühlen sich manchmal von ihren seelsorglichen Aufgaben abgelenkt, weil es wieder Dinge in der KiTa zu klären gibt, die sie als Dienstgeber fordern. Träger engagieren sich als Mutter oder Vater in der Elterninitiative und sind damit ganz nebenbei Arbeitgeber eines mittelständischen Betriebs, einer Kindertageseinrichtung, geworden. Und dann gibt es diejenigen, die – bewusst entschieden, ausgewählt oder bestimmt – Geschäftsführerin oder Geschäftsführer eines größeren Unternehmens sind, einer gGmbH, zu der der Betrieb von beispielsweise 50 und mehr Tageseinrichtungen zählt.

Trägervielfalt und Subsidiaritätsprinzip

Damit sind beispielhaft Strukturen genannt, wie sie der Kindertagesbetreuung in Deutschland zugrunde liegen. Das deutsche Kinderbetreuungswesen ist durch eine Pluralität von Trägern mit unterschiedlichen Wertorientierungen gekennzeichnet. Traditionell liegt diese Vielfalt der Trägerschaften darin begründet, dass in Deutschland die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe, die stets der Unterstützung und Förderung von Kindern und ihren Familien dienten (z.B. Kinderbetreuung, offene Jugendarbeit, Familienbildung, Erziehungsberatung, Heimerziehung), von den sogenannten Freien Trägern, d.h. insbesondere den Kirchen, initiiert und begründet wurden, bevor der Staat – im Rahmen der Umsetzung der Sozialstaatsidee – diese Aufgaben als so wesentlich ansah, dass er sie rechtlich normierte.

Um die gesellschaftliche Wertschätzung der Freien Träger zum Ausdruck zu bringen und ihr Engagement im System zu erhalten, wurde das sogenannte Subsidiaritätsprinzip rechtlich verankert. Danach sollen örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Kommunen) von eigenen Einrichtungen absehen, soweit Träger der Freien Jugendhilfe zur Verfügung stehen. Der Vorrang der Freien Träger war bereits im Reichsjugendwohlfahrtsgesetz von 1922 und im Jugendwohlfahrtsgesetz von 1952 verankert und findet sich heute in § 4 Abs. 2 SGB VIII. Bis heute wird der überwiegende Anteil der Jugendhilfeleistungen von Freien Trägern erbracht. Auch die Tageseinrichtungen für Kinder befinden sich in den alten Bundesländern zu weit über 50 Prozent in Freier Trägerschaft. Völlig anders verhält es sich in den neuen Bundesländern: Da Kirchen und Wohlfahrtsverbände unter dem DDR-Regime keinen Raum zu Entfaltung hatten und der Bildungsund Erziehungsbereich staatlicherseits organisiert und betrieben wurde, ist die institutionelle Kindertagesbetreuung überwiegend in kommunaler Hand; auch betriebliche Trägerschaften nehmen in Ostdeutschland einen breiteren Raum ein als in Westdeutschland.

Repräsentative Befragung von Trägern

Bis zur Durchführung der „Nationalen Qualitätsinitiative im System der Tageseinrichtungen für Kinder (NQI)“ (1999-2006)(2) wurde den Trägern von Kindertageseinrichtungen wenig Beachtung geschenkt. Die pädagogische und sozialpädagogische Forschung war an der Arbeit der Träger nicht besonders interessiert. Dies muss irritieren, umso mehr, als den Trägern eine zentrale Bedeutung für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen der Fachkräfteteams und damit auch für die Lern- und Entwicklungsbedingungen der Kinder zukommt. Im Rahmen der NQI wurde erstmals eine bundesweite, repräsentative Befragung durchgeführt, die ausführliche Informationen zu Art, Struktur und Selbstverständnis der Träger lieferte.(3)

Überblick

Wer trägt Kindertageseinrichtungen?

Kommunale Träger Ortsgemeinde, Verbandsgemeinde, Städte und kreisfreie Kommunen, Zweckverbände

Was Sie wissen sollten: Landkreise selbst sind in der Regel nicht Träger einer KiTa, aber sie sind örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt und Jugendhilfeausschuss) und tragen damit die Verantwortung für die Bedarfsplanung sowie die Qualität der Träger (§ 22a SGB VIII), die sie zur Deckung des Bedarfs heranziehen. Städte haben somit vielfach eine Doppelrolle, da sie Träger der öffentlichen Jugendhilfe und Einrichtungsträger sind. Die Gestaltung der Kooperation mit den Freien Trägern stellt in dieser Doppelfunktion eine besondere Herausforderung dar. (4) Die Interessen der kommunalen Träger werden über ihre Spitzenverbände (Landkreistag, Städtetag, Städte- und Gemeindebund) wahrgenommen (landes- und bundesweit).

2. Freie Träger

a) Kirchliche Träger: evangelisch, katholisch

Was Sie wissen sollten: Eine katholische Trägerschaft kann innerhalb der „verfassten Kirche“ (zur „Kirche vor Ort“ gehörend, die Kirchengemeinde ist i.d.R. Träger) verortet sein oder in Verantwortung des Wohlfahrtsverbandes liegen (Caritasverband). Gleiches gilt für den unterschiedlichen Anbindungen sind jeweils andere Strukturen und Führungsphilosophien verbunden, die sich auf die Einrichtung auswirken.

b) Andere Freie Träger: z.B. Arbeiterwohlfahrt, Deutsches/Bayrisches Rotes Kreuz, Elterninitiativen etc.

Was Sie wissen sollten: Die Interessen der Freien Träger werden über Interessenvertretungen und Verbände (landesund bundesweit, ggf. auch regional) wahrgenommen (z.B. Paritätischer Wohlfahrtsverband, LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, Evangelisches oder Katholisches Büro etc.).

3. Gewerbliche Träger und Betriebe als Träger von KiTas

Was Sie wissen sollten: Gewerbliche Träger und Betriebskindergärten verfügen in der Regel nicht über eine Anerkennung als Freier Träger. Diese ist aber oftmals Voraussetzung, um im Rahmen der Ländergesetze Fördermittel zu erhalten. Der Bundesgesetzgeber hat deshalb in einer Novelle des SGB VIII, die zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, vorgesehen, dass Träger, die die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen, mit anerkannten Trägern der Freien Jugendhilfe gleichgestellt werden können.

Trägerautonomie

Die Träger der Kindertageseinrichtungen haben eine weitgehende Autonomie in der Gestaltung ihrer Arbeit (Trägerautonomie/ Trägerhoheit). Bei ihnen liegt die Gestaltungskompetenz für die pädagogische Arbeit und die Organisation des Betriebes. Dies gilt insbesondere für die Freien Träger (§ 4 Abs. 1 SGB VIII), deren Selbstständigkeit unter einem besonderen Schutz des Gesetzes steht. Subsidiaritätsprinzip und Trägerhoheit sichern die Fülle unterschiedlicher Wertorientierungen und die Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen. Zum Vergleich: Im Schulbereich besteht die Länderhoheit; hier liegt die Gestaltungshoheit beim jeweils zuständigen Bildungsministerium.

Die rechtlichen Grundlagen für die Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen finden sich im Kinderund Jugendhilfegesetz (SGB VIII) (vgl. Kasten).

Die deutsche Trägerlandschaft im europäischen Vergleich

Im europäischen Vergleich unterscheidet sich die deutsche Organisation der Kindertagesbetreuung vor allem durch ihre plurale und heterogene Landschaft autonomer Träger von den i.d.R. öffentlich verantworteten Betreuungssystemen anderer Staaten. Die deutsche Organisationsstruktur ist in Europa einzigartig.

Eine Bewertung dieser Trägerlandschaft fällt – je nachdem, welche Perspektive man einnimmt – sehr unterschiedlich aus. Auf manche – vor allem diejenigen, denen das Kinder- und Jugendhilfesystem nicht vertraut ist oder diejenigen, die eine Nähe zur Organisationsstruktur des Schulsystems vermuten oder suchen – wirkt die Trägerstruktur in Deutschland sehr „chaotisch“ und unübersichtlich. Kritiker des Systems stellen heraus, dass eine flächendeckende Gewährleistung eines qualitativ hochwertigen Kinderbetreuungswesens erschwert sei. Befürworter des Systems (zu denen sich die Autorin dieses Artikels zählt) sehen die Chance, dass durch das Engagement vieler Akteure, die Wertsysteme und Leitbilder insbesondere der Freien Träger das System innovationsfreudig und freier von kurzfristigen politischen Strömungen ist. Qualitätsentwicklung kommt vielfach „von innen“, bevor sie von Politik und Administration aufgegriffen wird. Allerdings bedarf es einer verantwortungsvollen und sich an aktuellen Heraus- und Anforderungen orientierenden Steuerung (governance) dieses „lebendigen“ Systems.

RECHTLICHE ASPEKTE

Der Träger im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) – eine Auswahl:

§ 3 Abs. 1

Die Jugendhilfe ist gekennzeichnet durch die Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierungen und die Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen.

§ 3 Abs. 2 Leistungen der Jugendhilfe werden von Trägern der freien Jugendhilfe und von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe erbracht. (...)

§ 4 Abs. 1 Die öffentliche Jugendhilfe soll mit der freien Jugendhilfe zum Wohl junger Menschen und ihrer Familien partnerschaftlich zusammenarbeiten. Sie hat dabei die Selbstständigkeit der freien Jugendhilfe in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben sowie in der Gestaltung ihrer Organisationsstruktur zu achten.

§ 4 Abs. 2 Soweit geeignete Einrichtungen (...) von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe betrieben werden oder rechtzeitig geschaffen werden können, soll die öffentliche Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen absehen.

§ 75 Abs. 3 Die Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts sowie die auf Bundesebene zusammengeschlossenen Verbände der freien Wohlfahrtspflege sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe.

§ 75 Abs. 1

Als Träger der freien Jugendhilfe können juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden (...) [das Gesetz führt mehrere Bedingungen auf, die erfüllt sein müssen.]

Der Träger als tragendes Element der pädagogischen Arbeit

Warum ist es sinnvoll, diesem Beitrag die rechtliche Verankerung, die Strukturen und Leitlinien des Trägersystems in Deutschland so ausführlich voranzustellen? Weil bundes-, landes- und kommunalpolitische Vorgaben ihre „Übersetzung“ in der jeweiligen Trägerschaft der Einrichtung finden. Und vor allem: Weil die Struktur eines Unternehmens oder einer Gemeinschaft maßgeblich die Arbeitsbeziehungen, die Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten bestimmt. Wie Fachlichkeit, Persönlichkeit und Professionalität der Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen die Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder fördern, Eltern unterstützen und im Sozialraum wirken können, hängt maßgeblich von den Strukturen ab, in denen der pädagogische Alltag stattfindet und zu gestalten ist.

Im Folgenden seien einzelne Strukturaspekte von Trägerschaften aufgeführt, mit Beispielen verknüpft und in ihrer Relevanz für die pädagogische Praxis und die Leitungskraft einer Kindertageseinrichtung beleuchtet. Die Beispiele sollen dazu anregen, dass Sie als Leitungskraft die Strukturen Ihrer Einrichtung wahrnehmen und erforschen, auf ihre Chancen und Risiken befragen und gegebenenfalls Konsequenzen für Ihr Handeln ableiten. Mögliche Fragen sind: In welchen Strukturen arbeiten Sie? Sind Sie fest in ein professionell geführtes System eingebunden oder haben Sie viel Freiheit und vermissen die führende Hand eines Vorgesetzten? Welche Leitbilder – geschriebene und ungeschriebene – hat Ihr Träger? Welche Organisations- und Kommunikationsabläufe bestimmen Ihre Abstimmung mit dem Träger? usw.

Art des Trägers

Zum Beispiel kommunaler Träger, kirchlicher Träger, Elterninitiative, Waldorfkindergarten, Betriebskindertagesstätte u.a. in je unterschiedlichen Rechtsformen wie Gebietskörperschaft, Körperschaft des öffentlichen Rechts, eingetragener gemeinnütziger Verein, gGmbH etc.

Ist der Träger eine Elterninitiative (eingetragener gemeinnütziger Verein), so kann damit gerechnet werden, dass die konkreten Ansprechpartner und damit Vorgesetzten häufiger wechseln bzw. Personen besonders lange im Vorstand bleiben, die viele Kinder haben oder ein persönliches Interesse mit ihrem Ehrenamt verbinden

Der pädagogische Alltag einer KiTa in Trägerschaft einer Elterninitiative wird selbstverständlich an den Interessen der Eltern ausgerichtet sein; diese sind in die Konzeptionsentwicklung eingebunden. Dafür dürften in der Regel viele Aufgaben, die sonst eher einem Träger zuzurechnen sind, von der Leitungskraft wahrgenommen werden. Absprachen und Vereinbarungen sind wichtig, insbesondere wenn es um die Personalauswahl geht. Auch ist sicherzustellen, dass die Einrichtung nicht von wichtigen Informationen und Entwicklungen abgeschnitten ist, weil möglicherweise geringe strukturelle Vernetzungen gegeben sind.

Ist der Träger ein kirchlicher Träger, der sich als gGmbH organisiert hat, ist mit professionellen Strukturen zu rechnen. Fachberatung ist zugängig, regelmäßige Leitungskonferenzen und ein Fortbildungsprogramm gehören zum Alltag. Es gibt feste Ansprechpartner für organisatorische und administrative Fragen der Leitungskraft.

Der pädagogische Alltag orientiert sich an einem traditionell verankerten (geschriebenen oder ungeschriebenen) Leitbild des Trägers. Durch die professionellen Strukturen des Trägers gibt es klare Zuständigkeiten, die die Leiterin entlasten, eventuell aber auch lange Verwaltungswege. Möglicherweise wirken die Strukturen einengend, wenn es um individuelle Lösungen, Projekte und Ausrichtungen der Einrichtung geht.

Größe des Trägers

Träger mit nur einer Einrichtung haben kaum ökonomische und personelle Spielräume, während bei Trägern mit vielen Einrichtungen Personal (z.B. Vertretungskräfte) flexibler eingesetzt werden kann. Auch verfügen große Träger über mehr Möglichkeiten, sich Know-how zur Weiterentwicklung des Unternehmens zu erschließen. Dafür steigen mit der Größe des Unternehmens die „Overheadkosten“ (Gemeinkosten) und die Herausforderungen, die Nähe zu den einzelnen Einrichtungen und ihren jeweiligen Sozialräumen zu gestalten. Verschiedentlich ist zu beobachten, dass es zu Trägerzusammenschlüssen kommt.(5) Je kleiner die Einrichtung, desto eher übernimmt die Leiterin auch Trägerfunktion. Nicht selten existieren hier unzureichende Absprachen zwischen Leitung und Träger.

Leitbild des Trägers

Insbesondere die Kirchen und Wohlfahrtsverbände verfügen über Leitbilder, sei es bundesweit auf Verbandsebene oder auf Ebene der Diözesen, Landeskirchen oder Ortsverbände. Die spezifischen Konzeptionen der Einrichtungen haben sowohl die Leitbilder des Trägers als auch Vorgaben des Staates (Bund, Land, Kommune) zu berücksichtigen. Das Leitbild des Trägers berührt nicht nur das pädagogische Handeln in der Einrichtung, sondern im kirchlichen Raum nicht unwesentlich die Anforderungen an das Personal (z.B. Kirchenzugehörigkeit).

Bei bestimmten Themen im pädagogischen Alltag (z.B. religiöse Bildung, interkulturelle Bildung, Teilhabegerechtigkeit) kann das Leitbild eines Trägers zum Maßstab werden. Kommunale Einrichtungen, in denen sich nicht selten Fachkräfte wiederfinden, die sich bewusst für einen nichtkirchlichen Arbeitgeber entschieden haben, sind in besonderer Weise gefordert, in ihrer Konzeption Leitbilder erkennen zu lassen, da im öffentlichen Raum oftmals schriftlich fixierte Leitbilder fehlen.

Einbettung in Organisationen und Trägerverbände

Die Träger ihrerseits sind wiederum häufig eingebunden in größere Organisationseinheiten oder Verbände. Der Bürgermeister einer Gemeinde bewegt sich im politischen Alltag seiner Kommune, steht seinen Mann im Gemeinderat, hat möglicherweise ein Mandat im Kreistag, sitzt im Sozialausschuss des Gemeinde- und Städtebundes und kandidiert als Landtagsabgeordneter. Die evangelische Pfarrerin, die ihre Trägeraufgaben an ein Mitglied im Presbyterium abgetreten hat, betrachtet die KiTa als wertvollen Ort ihrer Seelsorge. Sie engagiert sich in der Bundesvereinigung evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder (BETA). Der katholische Pfarrer sieht in seinem Kindergarten eine „seelsorgliche Keimzelle“ und engagiert sich dafür, dass die Einrichtung nach dem Gütesiegel des Verbandes katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) zertifiziert wird.

Wie gut, wenn alle diese engagierten Träger über die Leitungskraft der jeweiligen KiTa viel über den pädagogischen Alltag der Einrichtung wissen: Wie die tägliche Arbeit aussieht, welche aktuellen Herausforderungen es gibt, was Kinder und Eltern (pädagogisch) brauchen, wo die Entwicklungsbedarfe des Personals liegen, wie sie die qualitative Weiterentwicklung unterstützen können usw. Leitungskräfte können ihrem Träger „den Rücken stärken“, ihm auch einmal „auf die Sprünge helfen“ und ihn darin bestärken, sich in seinen Verantwortungsbereichen, in Organisation und Verband einzusetzen.

Gute Kindertageseinrichtungen brauchen gute Träger

Mit der „Nationalen Qualitätsinitiative im System der Tageseinrichtungen für Kinder (NQI)“ rückte erstmals die wichtige Funktion des Trägers bei der Steuerung von Einrichtungsqualität in den Blick des wissenschaftlichen Interesses. Bis heute gibt es kaum Untersuchungen, die sich mit der Rolle des Rechtsträgers von Kindertageseinrichtungen befassen. Gleichzeitig stehen Träger von KiTas vor derart komplexen Arbeitsanforderungen wie nie zuvor.

Im Teilprojekt „Trägerqualität“ der NQI wurde der Frage nachgegangen, wie Träger von Einrichtungen dabei unterstützt werden können, ihr Profil zu stärken und die Qualität der eigenen Arbeit weiterzuentwickeln. In Kooperation mit Trägervertretern sämtlicher Strukturen wurden Aufgaben identifiziert, die für alle Trägerorganisationen zutreffen.

Aufgabendimensionen

Bei der Konzeptualisierung eines Trägerprofils (siehe oben) wurden die zehn folgenden Aufgabendimensionen identifiziert:

1. Organisations- und Dienstleistungsentwicklung ... umfasst die Optimierung der Effektivität und Effizienz der Trägerleistungen.

2. Konzeption und Konzeptionsentwicklung … umfasst die deutliche Positionierung des Trägers in sozialpolitischer und pädagogischer Hinsicht.

3. Qualitätsmanagement … umfasst Prozesse der Qualitätssicherung und -entwicklung.

4. Personalmanagement … umfasst vor allem Aufgabenbereiche wie Personalplanung, Personalentwicklung, Personalführung, Personalcontrolling und Personalverwaltung.

5. Finanzmanagement … umfasst ein Finanzierungskonzept, die effiziente Verwaltung sowie die Beschaffung zusätzlicher Mittel.

6. Familienorientierung und Elternbeteiligung … umfasst die Aufgabe, die Rahmenbedingungen für eine gelungene Zusammenarbeit zwischen Familien und pädagogischem Personal zu sichern.

7. Gemeinwesenorientierte Vernetzung und Kooperation … umfasst Vernetzungsbestrebungen in fachlicher Hinsicht, im Bereich von Politik und sozialem Engagement.

8. Bedarfsermittlung und Angebotsplanung … umfasst die Beteiligung und die Einbeziehung von Mitarbeitern, Eltern und Kindern sowie die Entwicklung von eigenen Angebotsperspektiven.

9. Öffentlichkeitsarbeit … umfasst die Positionierung in der Öffentlichkeit.

10. Bau- und Sachausstattung … umfasst neben der ökonomischen und ökologischen Orientierung die Berücksichtigung der pädagogischen Konzeption.

Checkliste

Das Routinegespräch der Leitung mit dem Träger

Ziele:

  • •Die Weiterentwicklung der Einrichtung als gemeinsame Verantwortung sehen n Gegenseitiges Verständnis für die jeweils wahrzunehmende Verantwortung entwickeln
  • Einblicke geben und Transparenz fördern, um Verständnis für die Arbeit zu erreichen
  • In Krisen auf eine geübte kommunikative Praxis zurückgreifen können

Vorbereitung des Gesprächs:

Auch für das Routinegespräch mit dem Träger gelten alle Regeln, die für die professionelle Vorbereitung einer Sitzung, eines wichtigen Gesprächs usw. gelten (z.B. schriftliche Sammlung der Tagesordnungspunkte, Protokoll verfassen ...).

Es ist sinnvoll, bei den folgenden Aspekten zu entscheiden, wie sie gestaltet werden sollen. Die Gestaltung hängt dabei von den beteiligten Personen, den Örtlichkeiten, den Gegebenheiten der Einrichtung, den Zeitressourcen usw. ab. Insgesamt geht es darum, das Routinegespräch bewusst zu gestalten:

  • •Ort des Gesprächs (z.B. die Einrichtung: dann kann der Träger gleich auch eine Veränderung gezeigt bekommen, Kolleginnen aus dem Team können zu einzelnen Tagesordnungspunkten hinzukommen, der Träger bekommt die Arbeitsbedingungen mit...)
  • Häufigkeit des Gesprächs (Wie oft sollte das Gespräch stattfinden, wie lange sollte es dauern?)
  • Rahmenbedingungen (z.B. störungsfreier Raum, Atmosphäre des Raumes, werden Getränke angeboten? Wer leitet das Gespräch?)
  • •Wer nimmt an dem Gespräch teil? (ggf. Kolleginnen, ggf. von Zeit zu Zeit Elternvertreter einbeziehen, ggf. Kinder zu Wort kommen lassen)

Beispiel für Struktur / Ablauf eines Gesprächs:

  • Gegenseitige Begrüßung und „Small Talk n Klärung des zeitlichen Rahmens n Verständigung über die Tagesordnung, ggf. das Protokoll
  • „Wichtiges“ an den Beginn der Tagesordnung setzen
  • „Organisatorisches / Administratives / Personelles“; wenn Vereinbarungen getroffen werden: Wer? Was? Bis wann?
  • Neues beim Träger / Neues in der Einrichtung (Was läuft gut? Was läuft nicht so gut?) • „Inhaltliches Thema“ (Trauen Sie sich, etwas – kurz-prägnant-vorbereitet – über Ihren pädagogischen Alltag zu erzählen; nur so kann der Träger ggf. einen Zugang zu qualitativen Themen finden)
  • Termine
  • „Verschiedenes“ (dieser TOP ist eigentlich eine Unsitte; in einer gut strukturierten Tagesordnung ist er völlig überflüssig, weil bereits behandelt)
  • Verabschiedung

Zu jeder dieser Aufgabendimensionen wurden Qualitätskriterien entwickelt, die die Grundlage eines Instruments der Selbstevaluation für den Träger bilden. Das zeitökonomisch angelegte Instrument bietet Trägern (und Leitungskräften mit Trägeraufgaben) die Möglichkeit, sich selbstständig und eigenverantwortlich einen umfassenden Überblick über ihre Arbeit zu verschaffen und daraus Ansätze zur Qualitätssicherung und -weiterentwicklung abzuleiten. Für Leitungskräfte bietet das Material(6) eine Basis, um mit dem Träger eine Verständigung über das Aufgabenprofil als Leitungskraft und die gemeinsame Kooperation herbeizuführen. Denn nicht wenige Leiterinnen machen die Erfahrung, dass ihr Träger die an ihn gerichtete Post regelmäßig – manchmal ungelesen – an sie weiterleitet und auf diese Weise Trägeraufgaben an sie delegiert. Hier ist eine Klärung der jeweiligen Zuständigkeiten dringend erforderlich.

Träger – Leitung – Team

In ‚das leitungsheft‘ Ausgabe 1/2008 findet sich ein Artikel von Sonja Hees, der unter dem Titel „Holen Sie den Träger ins Boot“ hilfreiche Hinweise dazu gibt, wie mit dem Träger das Gespräch gesucht, gepflegt und weiterentwickelt werden kann, um so die gemeinsame und je eigene Verantwortung von Träger und Leitung wahrnehmen zu können. Die Leiterin einer Einrichtung steht in der Führungshierarchie zwischen Träger und Team. Zugleich braucht sie von beiden „Rückendeckung“, um gute Arbeit leisten zu können. Man könnte auch sagen, die Leiterin ist „Dreh- und Angelpunkt“. Es ist also durchaus sinnvoll, sich gegebenenfalls der Führungsaufgabe zu stellen „Wie erziehe ich meinen Vorgesetzten?“. Beginnen Sie damit – falls Sie nicht in entsprechend professionelle Trägerstrukturen eingebunden sind –, das „Routinegespräch“ mit dem Träger (siehe Kasten) im Alltag zu verankern. Ein Trägervertreter, der sich im Fachgebiet unsicher fühlt, sieht in einer starken, kompetenten und professionellen Leitungskraft nicht immer gleich eine Chance und Entlastung, sondern auch schon mal eine Bedrohung seines eigenen Status. Aber die Leiterin kann den Blick darauf lenken, wie sie den Träger oder seinen Vertreter in seinem Amt unterstützen und „fit“ machen kann, so dass die Zusammenarbeit für alle Beteiligten zum Gewinn wird.

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