Das Flexibilisierungspaket U3 führt zu Qualitätsverlust! Trotz des neuen Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz beklagen Eltern fehlende Betreuungsmöglichkeiten. In Baden-Württemberg hat das Kultusministerium im Juni 2013 gemeinsam mit den Verbänden das befristete „Flexibilisierungspaket U3“ auf den Weg gebracht, um Übergangslösungen anzubieten. Es erlaubt dem Träger, einige der geltenden Standards flexibler zu handhaben. Von Christel Ulmer-Walz 1_2014, 7. Jahrgang, S. 28-29 / / 0 Kommentare Diesen Artikel jetzt lesen! Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 1 Heft + 1 Heft digital 0,00 € danach 52,00 € für 4 Ausgaben pro Jahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 5,40 € Versand (D) 1 Heft digital 0,00 € danach 49,70 € für 4 Ausgaben pro Jahr im Digitalzugang inkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autorin Christel Ulmer-Walz Sozialfachwirtin, Erzieherin und Leiterin einer fünfgruppigen Kindertageseinrichtung im Bodenseekreis. Auch interessant Gratis Ausgabe 4_2025 S. 14-17 Multiprofessionalität : Die Mischung macht's Von Petra Broo Themenpaket: Onboarding Plus Ausgabe 2_2025 S. 14-17 Von der Krippe in die Kita: Der übersehene Übergang Von Silke Kaiser Themenpaket: Eingewöhnung in die Kita Plus Ausgabe 2_2025 S. 32-33 Achtsam mit der eigenen Zeit umgehen Von Daniela Kock
Christel Ulmer-Walz Sozialfachwirtin, Erzieherin und Leiterin einer fünfgruppigen Kindertageseinrichtung im Bodenseekreis.
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