Beschwerdeverfahren für Kinder einführenWie Sie diese Verpflichtung umsetzen

Das seit 2012 geltende Bundeskinderschutzgesetz macht die Erteilung der Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen davon abhängig, ob die Rechte der Kinder und ihre Möglichkeiten zur Beschwerde gesichert sind. Die Einführung eines Beschwerdeverfahrens für Kinder wird somit zur Verpflichtung für jede Kita.

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