Qualität lässt sich nur ausbauen, wenn das Fachkräftegebot gesichert ist!

Um die Qualität der pädagogischen Arbeit in Tageseinrichtungen für Kinder bzw. Familienzentren zu sichern und auszubauen, bedarf es solcher Fachkräfte, die an Fachakademien sowie an Fach- bzw. Hochschulen für diesen Bereich ausgebildet wurden. Deshalb ist es an der Zeit, dass im SGB VIII deutlicher als bisher die Fachkraftdefinition aufgenommen wird.

SGB VIII § 72 besagt: „Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen bei den Jugendämtern und bei den Landesjugendämtern hauptberuflich nur Personen beschäftigen, die sich für die jeweilige Aufgabe nach ihrer Persönlichkeit eignen und eine dieser Aufgabe entsprechende Ausbildung erhalten haben (Fachkräfte) oder aufgrund besonderer Erfahrungen in der Sozialen Arbeit in der Lage sind, die Aufgabe zu erfüllen. Soweit die jeweilige Aufgabe dies erfordert, sind mit der Wahrnehmung nur Fachkräfte oder Fachkräfte mit entsprechender Zusatzausbildung zu betrauen.“

Die so beschriebene Qualifikation der Fachkräfte ist von offener Art und lässt den Bundesländern die Möglichkeit, in ihren Ausführungsvorschriften alles Mögliche als Fachkraft zu definieren. Ist aber in diesem Sinne auch die Ausbildung zur Dorfhelferin (siehe Fachkräfteverordnung Baden-Württemberg) eine entsprechende Ausbildung für Kindertageseinrichtungen? Oder ist die Grundschullehrerin mit oder ohne Zusatzausbildung eine erfahrene Fachkraft im Sinne der Kinderund Jugendhilfe?

Aus Sicht der GEW sind Fachkräfte ganz eindeutig diejenigen, die sich an einer Fachschule für Sozialpädagogik oder an einer Fachschule für Heilpädagogik auf die Arbeit in Kindertageseinrichtungen vorbereiten. Darüber hinaus muss als Fachkraft ebenso die Kindheitspädagogin gelten, die an einer Hochschule den Bereich Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit und in der Familie mit Abschluss studiert hat.

In den letzten Jahren wurden zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz ca. 150.000 sozialpädagogische Fachkräfte neu in Kitas eingestellt. Eine erstaunliche Anzahl, wenn man bedenkt, dass die Diskussion um den Fachkräftemangel die Diskussion um den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz oft überlagert. Formal kann festgehalten werden, dass die Mehrzahl der neuen Fachkräfte im Rahmen einer Fachschulausbildung als Erzieherinnen ihre staatliche Anerkennung bekommen haben. Ein Teil dieser neuen Fachkräfte wird als Kinderpflegerinnen in den Einrichtungen arbeiten. Eine weitere neu eingestellte Gruppe sind Beschäftigte, die berufsbegleitend ihre Ausbildung zwischen Theorie und Praxis, zwischen Krippe und Fachschule absolvieren. Dass dies möglich ist, dazu haben die Lockerungen der Fachkräfteverordnungen in den Ländern geführt.

Ohne Frage: Wir werden in Kindertageseinrichtungen auch künftig Zusatzkräfte wie Logopäden, Therapeuten, Köche etc. benötigen. Dieses Personal kann aber im Sinne der Grundlagenarbeit im Bereich der Bildung, Erziehung und Betreuung für Kinder von 0 bis 14 Jahren nicht als originäres Fachkräftepersonal bezeichnet werden. Wir brauchen diese Zusatzkräfte, weil die Lebenswelt in unseren Institutionen mehr verlangt als nur einen enggeführten Begriff von Bildung, Erziehung und Betreuung. Von daher sind große Fragezeichen an die Lockerungen der Fachkraftverordnungen in den Ländern zu setzen, die in den letzten Jahren mit Blick auf einen drohenden Fachkräftemangel beschlossen wurden. So darf nicht weiter herumgedoktert werden! Wer jedoch wie z.B. Baden-Württemberg die Fachkräfteverordnung nach „unten“ hin öffnet und Dorfhelferinnen die Möglichkeit bietet, in der Kita zu arbeiten, kann dem Qualitätsanspruch seines eigenen Orientierungsrahmens für Kitas beim besten Willen nicht gerecht werden.

Erschreckend ist das Fazit, zu dem eine Sonderauswertung des Mikrozensus 2012 im Auftrag der GEW geführt hat. Vorgenommen wurde diese von Professorin Kirsten Fuchs-Rechlin und Eva Strunz für die berufliche, familiäre und ökonomische Situation von Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen. In ihrem vorläufigen Fazit heißt es: „Die Abwanderungsquote zum Erhebungszeitpunkt 2012 lag bei rund 40 Prozent. Von den aktuell Erwerbstätigen arbeiten 60 Prozent als Erzieher/- innen bzw. Kinderpfleger/-innen, die übrigen 40 Prozent arbeiten in anderen Berufen.“ Diese Abwanderungsquote muss hellhörig machen. Sie wird umso dramatischer, wenn man einzelne Personengruppen näher analysiert: „Bestimmte Personengruppen, etwa Männer, Arbeitnehmer/- innen über 55 Jahre sowie Personen mit Migrationshintergrund, wandern überproportional häufig ab. So liegt bei Männern die Abwanderungsquote bei 53 Prozent, wohingegen sie bei Frauen lediglich 40 Prozent beträgt. Bei den Personen über 55 Jahren hat gut die Hälfte das Arbeitsfeld der Kinderbetreuung verlassen. In den jüngeren Kohorten liegt dieser Anteil bei einem Viertel bis einem Drittel der Personen.“ Dieses Schlaglicht zeigt deutlich, dass die Frage der Qualität in den nächsten Jahren für die Beschäftigungsgruppe eine zentrale Rolle spielen wird.

Um Mitarbeiter/-innen in diesem Beruf zu halten, muss es auch gelingen, in der Frage der Anerkennung und Bezahlung einen deutlichen Schritt nach vorn zu machen. Hier wird die GEW in der anstehenden Tarifrunde für den Sozial- und Erziehungsdienst 2015 deutlich aufzeigen, dass die Bezahlung sowohl der Fachkräfte als auch der Leitungskräfte an vielen Stellen unterhalb des Niveaus vergleichbarer Ausbildungsgänge liegt. (Lesen Sie dazu den Beitrag von Bernhard Eibeck auf Seite 26.)

Aber auch am Problem des „Umsetzungsdilemmas“ wird deutlich, dass noch eine Menge getan werden muss: Gut ausgebildete Fachkräfte gehen motiviert in die Einrichtungen und finden Rahmenbedingungen vor, innerhalb derer sie das in der Ausbildung erlernte Wissen nicht vor Ort umsetzen können. Nach dem quantitativen Ausbau muss deshalb nun die Qualität Vorrang haben und zwar in Form von bundeseinheitliche Regelungen, damit sowohl den Kindern, den Eltern als auch den Erzieherinnen als Fachkräfte eine gute Kita-Qualität zuteilwerden kann. (Lesen Sie dazu das Pro & Contra im Fachforum ab Seite 10.)

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