Regelungen zum Sonderurlaub: Unsere Rechtsexpertin Ines Hemme-Oels berät Sie Im Kita-Alltag tauchen immer wieder Situationen auf, für die Sie als Leitung Rechtssicherheit brauchen. Diesmal: Was gilt, wenn Ihre Mitarbeiterin für den Tag ihrer Hochzeit bezahlten „Sonderurlaub“ nehmen möchte? Von Ines Hemme-Oels 2_2018, 11. Jahrgang, S. 30-31 / / 0 Kommentare Diesen Artikel jetzt lesen! Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 49,50 € für 4 Ausgaben pro Jahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 5,20 € Versand (D) 47,30 € für 4 Ausgaben pro Jahr im Digitalzugang inkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autorin Ines Hemme-Oels Arbeitet in ihrer Hamburger Kanzlei als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie ist Vorsitzende der Öffentlichen Rechtsauskunfts- und Vergleichsstelle in Hamburg und als Beraterin beim Mütterzentrum Norderstedt e.V. sowie als Referentin für verschiedene Bildungsträger tätig.
Ines Hemme-Oels Arbeitet in ihrer Hamburger Kanzlei als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie ist Vorsitzende der Öffentlichen Rechtsauskunfts- und Vergleichsstelle in Hamburg und als Beraterin beim Mütterzentrum Norderstedt e.V. sowie als Referentin für verschiedene Bildungsträger tätig.