Haftung für Abhandengekommenes: Unsere Rechtsexpertin Ines Hemme-Oels berät Sie Im Kita-Alltag tauchen immer wieder Situationen auf, für die Sie als Leitung Rechtssicherheit brauchen. Diesmal: Wer haftet unter welchen Voraussetzungen, wenn private Gegenstände in der Einrichtung verlorengehen oder beschädigt werden? Von Ines Hemme-Oels 4_2021, 14. Jahrgang, S. 32-33 / / 0 Kommentare Diesen Artikel jetzt lesen! Im Einzelkauf Sie erhalten diesen Artikel als PDF-Datei. Download sofort verfügbar 3,95 € inkl. MwSt PDF bestellen Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 49,50 € für 4 Ausgaben pro Jahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 5,20 € Versand (D) 47,30 € für 4 Ausgaben pro Jahr im Digitalzugang inkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autorin Ines Hemme-Oels Arbeitet in ihrer Hamburger Kanzlei als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie ist Vorsitzende der Öffentlichen Rechtsauskunfts- und Vergleichsstelle in Hamburg und als Beraterin beim Mütterzentrum Norderstedt e.V. sowie als Referentin für verschiedene Bildungsträger tätig. Auch interessant Plus Ausgabe 4_2024 S. 24-25 Selbstmanagement für die Leitung: Bestens organisiert Von Daniela Kock Plus Ausgabe 2_2024 S. 12-13 Ein Jour fixe mit dem Träger macht die Arbeit leichter Von Ulrike Trinler Plus Ausgabe 2_2024 S. 30-31 Nutzen Sie Ihr Handy und WhatsApp auf keinen Fall für die Arbeit Von Anna Müller-Kabisch
Ines Hemme-Oels Arbeitet in ihrer Hamburger Kanzlei als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie ist Vorsitzende der Öffentlichen Rechtsauskunfts- und Vergleichsstelle in Hamburg und als Beraterin beim Mütterzentrum Norderstedt e.V. sowie als Referentin für verschiedene Bildungsträger tätig.
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