Auch Kitas müssen Whistleblower schützen: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz und seine Auswirkungen für Träger Seit Mitte Dezember gilt ein Gesetz, das hinweisgebende Personen vor Benachteiligungen im Betrieb schützen soll. Alle Kitas mit mehr als 50 Mitarbeitenden sind nun verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten, über die Rechtsverstöße gemeldet werden können. Von Anna Müller-Kabisch © Dobrila Vignjevic – GettyImages 1_2024, 17. Jahrgang, S. 30-31 / / 0 Kommentare Diesen Artikel jetzt lesen! Im Einzelkauf Sie erhalten diesen Artikel als PDF-Datei. Download sofort verfügbar 3,95 € inkl. MwSt PDF bestellen Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 49,50 € für 4 Ausgaben pro Jahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 5,20 € Versand (D) 47,30 € für 4 Ausgaben pro Jahr im Digitalzugang inkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autorin Anna Müller-Kabisch Langjährige Justiziarin beim gemein-nützigen Träger FRÖBEL, berät dessen Mitarbeiter:innen in allen Belangen des Arbeitsrechts und allgemeinen Zivil-rechts und gibt regelmäßig Schulungen für Führungskräfte. Auch interessant Plus Ausgabe 4_2024 S. 22-23 Qualität im Team entwickeln: „Gemeinsam ringen wir um jede Verbesserung“ Von Susanne Kühn, Amna Janne Akeela Gratis Ausgabe 3_2024 S. 29 Schnelle Hilfe: Hilfe, unsere Kellerräume stehen unter Wasser! Von Ulrike Sommer Plus Ausgabe 3_2024 S. 26-27 Was tun gegen zu viel Hall und Schall? Von Dirk Labatz
Anna Müller-Kabisch Langjährige Justiziarin beim gemein-nützigen Träger FRÖBEL, berät dessen Mitarbeiter:innen in allen Belangen des Arbeitsrechts und allgemeinen Zivil-rechts und gibt regelmäßig Schulungen für Führungskräfte.
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