Zwar sind die Rechte und Pflichten eines Elternbeirats in den Bundesländern unterschiedlich geregelt, doch sieht jedes Kita-Gesetz vor, dass Elternvertreter:innen von den Eltern gewählt werden. Der Elternbeirat hat ein Informations-, Anhörungs- und Beratungsrecht, aber keine Entscheidungsbefugnis. Die Kita-Leitung wiederum muss den Elternbeirat über wichtige Entscheidungen und Veränderungen auf dem Laufenden halten.
Fordert der Elternbeirat Maßnahmen, die pädagogisch nicht vertretbar sind, sollte sich die Leitung ins Gedächtnis rufen: Der Elternbeirat besteht auch aus Eltern, die ihr eigenes Kind schützen möchten. Als aggressiv wahrgenommene Kinder erscheinen bedrohlich, sodass bei den meisten Eltern eine fachliche Auseinandersetzung zunächst hinter den Emotionen zurücktritt. Hier darf sich die Leitung nicht ebenfalls von Gefühlen leiten lassen und in eine Angriffs- oder Rechtfertigungsposition verfallen. Ratsam ist es, Verständnis für die Sorgen der Eltern zu zeigen und das Gespräch auf eine wertungsfreie Ebene zu bringen. Die Leitung kann Ursachen (vermeintlich) aggressiven Verhaltens benennen: Entwicklungspsychologisch ist es nicht ungewöhnlich, dass manche Kinder beißen oder schlagen. In Krisensituationen drücken sie ihre Bedürfnisse auch durch Aggressionen aus. Solche Kinder benötigen Zuwendung und professionelle Fachkräfte, die jedes Kind im Blick haben.
Sollte die Leitung beim Umgang mit einem betroffenen Kind unsicher sein, empfiehlt sich eine Fallbesprechung mit externer Unterstützung. Stellt der Elternbeirat fest, dass die Leitung weiß, was zu tun ist, wird das Vertrauen in die Einrichtung und Zusammenarbeit gestärkt. Und dies gibt allen Eltern ein sicheres Gefühl.
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