Nutzen Sie Ihr Handy und WhatsApp auf keinen Fall für die Arbeit Auf dem Kita-Ausflug oder Sommerfest schnell ein paar Fotos mit dem Privathandy gemacht und per WhatsApp an Eltern verschickt? Das kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. Deshalb sollten Träger ihren Mitarbeitenden die Nutzung privater Endgeräte während der Arbeitszeit konsequent untersagen. Von Anna Müller-Kabisch © Witthaya Prasongsin – GettyImages 2_2024, 17. Jahrgang, S. 30-31 / / 0 Kommentare Diesen Artikel jetzt lesen! Im Einzelkauf Sie erhalten diesen Artikel als PDF-Datei. Download sofort verfügbar 3,95 € inkl. MwSt PDF bestellen Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 1 Heft + 1 Heft digital 0,00 € danach 52,00 € für 4 Ausgaben pro Jahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 5,40 € Versand (D) 1 Heft digital 0,00 € danach 49,70 € für 4 Ausgaben pro Jahr im Digitalzugang inkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autorin Anna Müller-Kabisch Langjährige Justiziarin beim gemein-nützigen Träger FRÖBEL, berät dessen Mitarbeiter:innen in allen Belangen des Arbeitsrechts und allgemeinen Zivil-rechts und gibt regelmäßig Schulungen für Führungskräfte. Auch interessant Plus Ausgabe 1_2025 S. 26-27 Darf der Träger das? Von Anna Müller-Kabisch Plus Ausgabe 4_2024 S. 24-25 Selbstmanagement für die Leitung: Bestens organisiert Von Daniela Kock Gratis Ausgabe 3_2024 S. 29 Schnelle Hilfe: Hilfe, unsere Kellerräume stehen unter Wasser! Von Ulrike Sommer
Anna Müller-Kabisch Langjährige Justiziarin beim gemein-nützigen Träger FRÖBEL, berät dessen Mitarbeiter:innen in allen Belangen des Arbeitsrechts und allgemeinen Zivil-rechts und gibt regelmäßig Schulungen für Führungskräfte.
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