Krippenkinder beschweren sich anders Seitdem Kinderschutz gesetzlich verankert ist, müssen Kitas die Beschwerden von Kindern berücksichtigen und ein Verfahren dafür etablieren. Wie verhält es sich aber bei unter 3-Jährigen, die ihre Anliegen noch nicht ausreichend sprachlich äußern können? Von Julia Storz 4_2024, 17. Jahrgang, S. 16-17 / / 0 Kommentare Diesen Artikel jetzt lesen! Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 1 Heft + 1 Heft digital 0,00 € danach 52,00 € für 4 Ausgaben pro Jahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 5,40 € Versand (D) 1 Heft digital 0,00 € danach 49,70 € für 4 Ausgaben pro Jahr im Digitalzugang inkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autorin Julia Storz Kindheitspädagogin M. A., arbeitet als Lehrerin an der Ev. Fachschule für Sozialpädagogik in Freiburg sowie als freiberufliche Autorin und Fortbildnerin mit dem Schwerpunkt „Kinder unter 3 Jahren“. Auch interessant Gratis Ausgabe 1_2025 S. 15 Erlebnisse einer Kita-Fortbildnerin: Kleine Kinder, kleiner Spielplatz? Warum diese Trennung Quatsch ist! Von Helia Schneider Plus Ausgabe 1_2025 S. 16-17 Mit Zuversicht und Neugier leichter leiten Von Klaus Muth Plus Ausgabe 1_2025 S. 28-31 Positives Selbstkonzept fördern: Beim Erzählen über sich hinauswachsen Von Carolin Rauhöft, Gernot Aich
Julia Storz Kindheitspädagogin M. A., arbeitet als Lehrerin an der Ev. Fachschule für Sozialpädagogik in Freiburg sowie als freiberufliche Autorin und Fortbildnerin mit dem Schwerpunkt „Kinder unter 3 Jahren“.
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