Darf der Träger das? Kita-Träger haben ein weitreichendes Weisungsrecht. Das erlaubt ihnen, verschiedenste Vorgaben für die Arbeit in ihren Einrichtungen zu machen. Doch Fachkräfte können sich auch wehren. Von Anna Müller-Kabisch 1_2025, 18. Jahrgang, S. 26-27 / / 0 Kommentare Diesen Artikel jetzt lesen! Im Einzelkauf Sie erhalten diesen Artikel als PDF-Datei. Download sofort verfügbar 3,95 € inkl. MwSt PDF bestellen Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 1 Heft + 1 Heft digital 0,00 € danach 52,00 € für 4 Ausgaben pro Jahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 5,40 € Versand (D) 1 Heft digital 0,00 € danach 49,70 € für 4 Ausgaben pro Jahr im Digitalzugang inkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autorin Anna Müller-Kabisch Langjährige Justiziarin beim gemein-nützigen Träger FRÖBEL, berät dessen Mitarbeiter:innen in allen Belangen des Arbeitsrechts und allgemeinen Zivil-rechts und gibt regelmäßig Schulungen für Führungskräfte. Auch interessant Plus Ausgabe 4_2024 S. 38-39 Arbeitsrecht: WhatsApp-Gruppe mit Kolleg:innen – alles Privatsache?! Von Heike Schnurr Plus Ausgabe 2_2024 S. 12-13 Ein Jour fixe mit dem Träger macht die Arbeit leichter Von Ulrike Trinler Gratis Ausgabe 2_2024 S. 24-25 So leite ich zwei Häuser mit zwei Altersgruppen Von Verenique Ernst
Anna Müller-Kabisch Langjährige Justiziarin beim gemein-nützigen Träger FRÖBEL, berät dessen Mitarbeiter:innen in allen Belangen des Arbeitsrechts und allgemeinen Zivil-rechts und gibt regelmäßig Schulungen für Führungskräfte.
Plus Ausgabe 4_2024 S. 38-39 Arbeitsrecht: WhatsApp-Gruppe mit Kolleg:innen – alles Privatsache?! Von Heike Schnurr
Plus Ausgabe 2_2024 S. 12-13 Ein Jour fixe mit dem Träger macht die Arbeit leichter Von Ulrike Trinler