Trotz des neuen Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz beklagen Eltern fehlende Betreuungsmöglichkeiten. In Baden-Württemberg hat das Kultusministerium im Juni 2013 gemeinsam mit den Verbänden das befristete „Flexibilisierungspaket U3“ auf den Weg gebracht, um Übergangslösungen anzubieten. Es erlaubt dem Träger, einige der geltenden Standards flexibler zu handhaben. Von Christel Ulmer-Walz