Jede Kindertageseinrichtung muss beim überörtlichen Träger eine Konzeption vorlegen, um die Betriebserlaubnis zu erhalten. Diese Konzeption kontinuierlich weiterzuentwickeln, ist eine wichtige Aufgabe für Leitung und Team. Sie dient zugleich der Qualitätssicherung und -steigerung der pädagogischen Arbeit. Von Ulrike Glöckner