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Was ist mit Partnerschaft gemeint?

Im Hinblick auf die Erziehung des Kindes ist damit die gemeinsame Verantwortung und partnerschaftliche Zusammenarbeit von Eltern und Erzieher*innen gemeint. Eine wichtige Grundlage bilden Kommunikation und Dialog zwischen ihnen. Erziehungsvorstellungen und -ziele zum Wohl des Kindes werden miteinander ausgetauscht, diskutiert und vereinbart. Wenn Eltern und Erzieher*innen als Ko-Konstrukteure im Erziehungs- und Bildungsprozess gemeinsam erziehen, dem Kind Entwicklungs- und Lernhilfen geben und dadurch vielfältige (Selbst-)Bildungsprozessen ermöglichen, dann gehen sie eine Bildungspartnerschaft ein. Bildungsziele, Themen und Interessen der Kinder werden ausgetauscht, Bildungsangebote zwischen Kita und Familienhaus vernetzt.

Wie sieht die rechtliche Grundlage aus?

Die „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Dieses Elterngrundrecht bildet im Grundgesetz und SGB XIII die verfassungsrechtliche Grundlage für den Vorrang der Familie und für die Verpflichtung des Staates, den Eltern familienunterstützende Leistungen zur Verfügung zu stellen. Dazu zählt die Kindertagesbetreuung. Die Rechtsbeziehung zwischen Eltern und Kita bzw. Träger wird entweder durch kommunale Satzungen oder durch einen Betreuungsvertrag geregelt. Dieser für beide Seiten bindende Vertrag legt Aufnahme- und Kündigungsbedingungen, Öffnungszeiten, Bring- und Abholpflichten, Regelungen bei Krankheit und Gebühren fest. Optional können auch die pädagogische Konzeption und/oder die Regelungen bezüglich der Mahlzeiten und/oder der Beobachtung und Dokumentation enthalten sein.

Welche Aufgabe haben die Fachkräfte?

Eltern sind Experten für ihr Kind, zu ihnen hat es die allererste emotionale Beziehung, sie ermöglichen ihm den Weg ins Leben. Fachkräfte und Eltern treffen dann als Expert*innen mit ihrer je eigenen Perspektive aufeinander mit dem Ziel, zum Wohl des Kindes zusammenzuarbeiten, es zu erziehen und ihm Bildung zu ermöglichen. Die Hauptverantwortung für die Gestaltung dieser Erziehungs- und Bildungspartnerschaft liegt bei den Fachkräften. Voraussetzung ist eine wertschätzende Haltung, die von Respekt geprägt sein sollte. Mit folgenden Handlungsweisen tragen pädagogische Fachkräfte zum Gelingen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit bei:

  • eine vorurteilsbewusste Haltung zeigen,
  • Ressourcen und Stärken der Eltern wahrnehmen,
  • eine dialogische Haltung mit aktivem Hin- und Zuhören – verbal wie nonverbal ‑ einnehmen,
  • eigene Annahmen und Wertvorstellungen reflektieren, die die Sichtweise auf Familien und die Beziehungen zu ihnen prägen.

(Punkte entnommen aus: Roth, X. (2014): Handbuch Elternarbeit, Bildungs- und Erziehungspartnerschaft in der Kita. Freiburg: Herder. S. 24-57)

Welche Formen der Zusammenarbeit gibt es?

Begleitung, Unterstützung und Förderung des Kindes

  • Anmeldung und Aufnahme des Kindes als „Schlüsselsituation“
  • Hospitationen der Eltern in der Kita
  • Entwicklungsgespräche
  • Tür- und Angelgespräche
  • Runder Tisch/Hilfekonferenz
  • Begegnungen mit der Familie allgemein und insgesamt

Information und Partizipation der Eltern

  • Pädagogische Beobachtung und daraus resultierende Dokumentation
  • Elternabende
  • Elternbriefe, Eltern-Newsletter, Elternzeitungen; Aushänge
  • Homepage
  • Elternbeirat
  • Elternbefragungen
  • Elternmitarbeit

Begegnung der Eltern untereinander

  • Elterncafé
  • Elterntreff
  • Feste und Feiern in der Kita
  • Eltern-Kind-Wochenenden oder -Nachmittage

Stärkung und Unterstützung der Eltern – Elternbildung

  • Seminare, Gesprächskreise, Workshops
  • Sprechstunden
  • Netzwerkarbeit
  • Kurse, Programme

(Formen der Zusammenarbeit entnommen aus und geringfügig verändert: Vollmer, K. (2012): Vollmer, K.: Fachwörterbuch für Erzieherinnen und pädagogische Fachkräfte. Freiburg: Herder. S. 138-146.)