Diagnose Sonderschule?Das Leistungsspektrum einer Schulform

Für viele Eltern ist es ein Schock, wenn ihr Kind auf die Sonderschule gehen soll. Aber die meisten wissen nicht, welches Konzept Sonderschulen verfolgen und was Sonderschule eigentlich bedeutet. Warum Sonderschule nicht gleich dumm bedeuten muss und welche Chancen eine solche Schule bietet.

Das Leistungsspektrum einer Schulform
© hoozone - iStock

Für viele Eltern ist es ein Schock, wenn bei ihrem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wird. Der Besuch einer Sonderschule kann jedoch für Kinder und Jugendliche mit einem Handicap durchaus sinnvoll und richtig sein, denn nicht für jeden ist die allgemeine Schule optimal.

Gerade Kinder mit Behinderungen, denen das Recht auf eine angemessene Bildung und Ausbildung ebenso wie anderen zusteht, brauchen einen geschützten Platz, um ihre Fähigkeiten angemessen entwickeln zu können. Diese besondere Beschulung kann als Integration an allgemeinen Schulen oder in eigens dafür vorgesehenen Sonderschulen stattfinden. Sonderpädagogischer Förderbedarf - dies betrifft in Deutschland rund 5% aller Schüler von der ersten bis zur zehnten Klasse.

Die Passform muss stimmen

Da die unterschiedlichen Behinderungsformen auch verschiedene Rahmenbedingungen erfordern, werden zur Zeit bundesweit 10 Typen von Sonderschulen, in einigen Ländern auch Förderschulen genannt, unterschieden:

  • Schulen für Blinde, Gehörlose, Sehbehinderte, Schwerhörige, Geistigbehinderte, Körperbehinderte, Kranke, Lernbehinderte, Sprachbehinderte und Verhaltensgestörte. Sonderpädagogische Förderung findet jedoch nicht ausschließlich in Sonderschulen statt. Im Zuge des wachsenden Integrationsgedankens gibt zusätzlich noch andere Lernorte für behinderte Schüler.
  • Frühförderung als vorbeugende Maßnahme
  • sonderpädagogische Förderung im allgemeinen Unterricht
  • Kooperation zwischen Sonderschulen und allgemeinen Schulen
  • Förderung in sonderpädagogischen Förderzentren
  • sonderpädagogische Förderung im berufsbildenden Bereich

In der Klasse nicht tragbar?

Bei Kindern mit einer Körperbehinderung ist oft schon früh klar, dass sie keine allgemeine Schule besuchen werden. Bei Kinder mit Lern- oder Verhaltensstörungen kommt es jedoch häufig vor, dass der sonderpädagogische Förderbedarf erst bei der Einschulungsuntersuchung oder in der Grundschule selbst festgestellt wird. Die entsprechenden Kinder können dem Unterricht nicht folgen oder sind durch ihre Verhaltensauffälligkeit im Klassenverband nicht tragbar. Eine Entscheidung über einen Schulwechsel sollte immer nach Anhörung der Eltern und im Einvernehmen mit ihnen getroffen werden. Erst wenn die Eltern den Schulwechsel annehmen, können sie ihre positive Einstellung auch dem Kind vermitteln und den Wechsel somit unproblematischer gestalten.

Sind Eltern nicht einverstanden, so haben sie gerichtliche und außergerichtliche Einspruchsmöglichkeiten.

"Sonder"unterricht in der Sonderschule?

Alle Sonderschulen zeichnen sich durch kleinere Klassen, individuelle Förderung und ein speziell geschultes Fachpersonal aus, vereinzelt ist sogar auch Einzelunterricht möglich. Neben speziellen Sonderschullehrern findet man häufig weitere therapeutische oder pädagogische Mitarbeiter, z.B. Krankengymnasten, Logopäden oder Bewegungstherapeuten. Nicht selten sind Sonderschulen als Ganztagsangebot oder in Internatsform konzipiert. Je nach Behinderung der Kinder wird auch eine medizinische Versorgung gewährleistet. Mit Ausnahme der Sonderschulen.

Für Geistigbehinderte und Lernbehinderte (hier gelten besondere Lehrpläne) gelten die allgemeinen Lehrpläne für Grund-, Haupt-, Realschule und Gymnasium, wobei einzelne Bildungsgänge über mehr Jahrgangsstufen verteilt werden können als an allgemeinen Schulen. Die jeweiligen Abschlüsse sind letztlich aber identisch mit denen der allgemeinen Schulen, auch ein anschließendes Studium ist durch eine Hochschulzulassung möglich.

Einmal Sonderschule - immer Sonderschule?

Auch an Sonderschulen findet eine kontinuierliche Leistungsbewertung statt, so dass eine Vergleichbarkeit der Schulleistungen mit allgemeinen Schulen möglich ist. Jeweils zum Ende eines Schuljahres wird geprüft, ob der jeweilige Schüler noch entsprechend seinen Bedürfnissen gefördert werden kann oder ob er in eine andere Schulform wechseln sollte. Dabei wird auch der Wechsel an eine allgemeine Schule geprüft, der durchaus stattfinden kann. In der Regel bestehen dazu Kooperationen mit einzelnen allgemeinen Schulen, die besondere Erfahrungen haben und die Eingliederung der Sonderschüler intensiv unterstützen.

Notwendigkeit Sonderschule?

Immer wieder wird der Sinn und Unsinn von Sonderschulen heiß diskutiert. Gerade die steigende Zahl von lernbehinderten und verhaltensauffälligen Kindern (über 50% aller Behinderungen), sowie die große Zahl von ausländischen Schülern an Förderschulen machen nachdenklich, ob das Modell des "Schonraumes" wirklich optimal ist, oder hier doch eine überdenkenswerte Ausgliederung getroffen wird. Erfahrungen aus anderen Ländern, in denen Behinderte und Nichtbehinderte mit einem hohen pädagogischen Aufwand weitgehend gemeinsam unterrichtet werden, weisen auch andere Wege auf.

kizz Info

Berufswelt für Behinderte

Sonderschulen arbeiten eng mit Arbeitsämtern und Berufsberatern zusammen, da der beruflichen Eingliederung von behinderten Menschen eine große Bedeutung beigemessen wird. Eine berufliche Ausbildung oder Vorbereitung ist sogar der Teil Schulpflicht. Kommt eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aufgrund der Behinderung nicht in Frage, erhalten behinderte Jugendliche eine ihren individuelle Fähigkeiten angemessene Vorbereitung auf eine Beruftätigkeit mit selbstständiger Lebensführung oder auf eine Beschäftigung in einer Werkstatt für Behinderte.

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