Kevin allein zu Haus? Kein Problem für Hollywood! Nachdem seine Familie ihn beim hektischen Urlaubsstart einfach vergessen hat, genießt Klein-Kevin sein häusliches Alleinsein. Ein turbulenter Kinospaß - doch wie sieht es im richtigen Leben aus, wenn Tim, Jonas oder Merle einige Zeit allein in der Wohnung bleiben sollen?
Jedes Kind reagiert anders
Manche Kinder brennen schon im Kindergartenalter darauf, ihre Selbstständigkeit unter Beweis zu stellen. Andere sind länger ängstlich und anhänglich. Wenn Ihr Kind (noch) nicht bereit ist, allein zu bleiben, sollten Sie das ernst nehmen. Erzwingen Sie nichts und engagieren Sie lieber einen Babysitter. Kinder gegen ihren Willen oder gar heimlich allein zu lassen, kann zu traumatischen Erfahrungen und dauerhaften Ängsten führen. Mit der schrittweisen Annäherung an das Alleinsein - zum Beispiel tagsüber mal 5-10 Minuten weggehen - kommen Sie Ihrem Ziel von mehr Unabhängigkeit für sich und Ihr Kind auf bessere Weise näher.
Selbsthilfe ohne Überforderung
Bereiten Sie Ihr Kind in jedem Fall auf das Alleinsein vor, damit es zu keiner Überforderung kommt. Folgendes sollten Sie dabei beachten:
- Zeitangaben: Erzählen Sie Ihrem Kind rechtzeitig, wann Sie für wie lange wohin gehen. So haben Sie noch die Möglichkeit, auf Ängste einzugehen. Je jünger das Kind, desto überschaubarer sollte die Zeit Ihrer Abwesenheit sein. Es ist von Vorteil, wenn Sohn oder Tochter bereits mit der Uhr umgehen können. Feste Zeitangaben sollten Sie unbedingt einhalten.
- Nachbarn: Informieren Sie verlässliche Nachbarn über Ihr Vorhaben und sagen Sie Ihrem Kind, dass es sich dort bei Bedarf Hilfe holen kann. Die Nachbarn sollten für alle Fälle einen Zweitschlüssel besitzen.
- Telefon: Kann Ihr Kind schon telefonieren? Dann sollten Sie ihm Ihre oder die Telefonnummer einer anderen erreichbaren Vertrauensperson bereit legen. Wenn Ihr Kind einen Anruf entgegennimmt, darf es keinesfalls erzählen, dass es allein zu Hause ist.
- Haustür: Schärfen Sie Ihrem Kind ein, dass es niemandem die Tür öffnet. Hier hilft nur eine rigorose Vorgabe, damit die Kleinen nicht in schwierige Abwägesituationen kommen.
- Unterhaltung: Es ist durchaus legitim, für die Zeit der Abwesenheit ein Lieblingsvideo einzulegen. So ist für Ablenkung gesorgt und die Aufmerksamkeit gebannt.
- Vorsicht: Trainieren Sie vorsichtiges Verhalten, indem Sie etwa eine Geschichte erzählen, in der ein Kind allein die Wohnung erforscht. Erkennt Ihr Kind mögliche Gefahrenpunkte? Besprechen Sie, wie man sich richtig verhält oder spielen Sie die Situation mit Puppen nach.
- Geschwister: Ein Kindergartenkind mit einem jüngeren Geschwister allein zu lassen, führt leicht zu einer Überforderung, vor allem wenn das jüngere Kinder versorgt werden muss. Da können ältere Geschwister aus Hilflosigkeit unbedacht und aggressiv reagieren. Vermeiden Sie diese Situation, es sei denn, das kleinere Kind schläft gerade tief und fest und Sie gehen nur ganz kurz aus der Wohnung.
Verlässlichkeit ist das A und O
Eines ist besonders wichtig: Ihr Kind muss sich auf das verlassen können, was Sie ihm versprechen. Die Kinderpsychologin Cornelia Wagner rät deshalb, etwa einen Restaurantbesuch sofort abzubrechen, wenn der Nachwuchs sich ängstlich am Telefon meldet: "Wenn vorher versprochen wurde, dass man in einem solchen Fall nach Hause kommt, muss man dies auch einhalten, und zwar ohne zu schimpfen. Andernfalls bröckelt die Vertrauensbasis, Ängste und Verunsicherung entstehen und der nächste Anlauf wird erst recht schwierig." Falls Sie nicht ganz genau wissen, wann Sie von Ihrer Unternehmung heimkehren, weisen Sie vorher darauf hin. So gerät Ihr Kind bei einer kleinen Verspätung nicht unnötig in Panik.
Ob das Alleinsein eine oder drei Stunden dauert - es gelingt umso besser, je verlässlicher und überschaubarer es gestaltet ist.
kizz Info
Die juristische Seite
Väter und Mütter haben nach dem Gesetz eine Aufsichtspflicht gegenüber ihren Kindern. Um diese und andere vor Schäden zu bewahren, müssen sie entsprechende Maßnahmen ergreifen, zum Beispiel im Straßenverkehr auf Gefahren achten oder zu Hause gefährliches Spielzeug wegschließen. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht kann sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen haben.