Die Holzverkleidung an der Decke, der Wollteppich oder die neue Schrankwand - überall können Schadstoffe lauern, die unser Wohnklima stören oder uns vielleicht sogar krank machen. Vor allem Kinder sind gefährdet, denn ihr Stoffwechsel arbeitet rascher und ihr Körper nimmt problematische Stoffe stärker auf.
Das kann zum Beispiel Formaldehyd sein, ein stechend riechendes Gas, das Schleimhautreizungen, Kopfschmerzen und Atembeschwerden verursachen kann. Die Chemikalie ist weit verbreitet und kommt vor allem in Spanplatten, Möbeln sowie im Tabakrauch vor. Zu Benommenheit und Kopfscherzen führen auch Lösemittel - Stoffe, die sich vor allem in Lacken und Klebern finden. Als höchst gesundheitsgefährdend gelten sogenannte Weichmacher (Phthalate), die Kunststoffe elastisch machen sollen. Über lange Zeit können sie beispielsweise aus PVC-Böden ausdünsten und dadurch den menschlichen Hormonhaushalt stören.
Diese und viele andere Stoffe holt man sich und seiner Familie am besten gar nicht erst ins Haus, sondern wählt beim Renovieren und Einrichten möglichst schadstoffarme Produkte. Im Handel lassen sich solche vor
allem an drei Gütezeichen erkennen: der "Blaue Engel", das "Goldene M" und das "Europäische Umweltzeichen" (s. www.label-online.de). Zusätzlich sollten wir uns aber auch auf die eigene Nase verlassen, denn was wir schon im Geschäft nicht riechen mögen, wird auch daheim in der Wohnung stinken.
Tipps für die Auswahl von Produkten
Als Bodenbelag sind seit einigen Jahren Fertigparkett und Laminat sehr beliebt. Leider zeigten sich in Produkttests teilweise sehr hohe Formaldehydgehalte sowie starke Geruchsbelästigungen. Dabei schnitten die Böden mit dem Blauen Engel durchweg als besonders schadstoffarm ab. Teppichböden sind für Familien mit Kindern nicht zu empfehlen, denn sie sind ein Sammelpunkt für Hausstaub und Wohngifte aller Art, die sich an den vielen kleinen Fasern festsetzen und beim Betreten immer wieder aufgewirbelt werden. Wollteppichböden oder -teppiche sind in der Regel mit gefährlichen Mottenschutzmitteln behandelt.
Wandfarben gelten als gesundheitlich kaum bedenklich. Ihr Anteil an Lösemitteln liegt unter einem Prozent, allerdings ist der Einsatz von Weichmachern problematisch. Weil meist große Flächen innerhalb kurzer Zeit gestrichen werden, sollte während der Verarbeitung und in den Tagen danach gut gelüftet werden.
Bei Farben und Lacken sollte man besonders auf lösemittelarme Produkte achten. Den geringsten Lösemittelanteil (10 Prozent) haben sogenannte Acryllacke, die auf wässrigen Kunststoffdispersionen basieren. Naturharzlacke, die als "Natur-" oder "Biolacke" angeboten werden, enthalten bis zu 60 Prozent Lösemittel, meist aus Kiefern gewonnene Terpentinöle oder Zitrusschalenöle und sind vor allem für Allergiker ein Problem.
Möbel können entweder durch das Holz selbst oder durch Kleber, Leim und Beschichtungen schädliche Stoffe an die Raumluft abgeben. Neue Möbel, die mehr als vier Wochen riechen, kann man reklamieren, denn Geruchsbelästigung ist ein Mangel, den niemand hinnehmen muss. Bei Vollholzmöbeln aus Nadelhölzern sollte man beachten, dass sie "Terpene" verströmen, das sind natürliche Lösemittel, die bei empfindlichen Menschen zu allergischen Reaktionen führen können. Diese Möbel sollten am besten in einem ungenutzten Raum 4 - 6 Wochen auslüften.
Schadstoffe minimieren
Nicht nur durch schadstoffarme Produkte, auch durch unser eigenes Verhalten können wir zur Vermeidung von Schadstoffen beitragen, vor allem indem wir in der Wohnung nicht rauchen. Außerdem sollte man auf Desinfektionsmittel und auf Aromalampen mit Duftölverzichten verzichten. Und wenn dann noch regelmäßig und gründlich gelüftet wird, sind das beste Voraussetzungen für ein gutes Wohnklima.
Wer glaubt, aufgrund einer Schadstoffbelastung an Gesundheitsproblemen zu leiden, kann eine Raumluftmessung in Form einer Hausstaubmessung bei einem anerkannten Institut machen lassen. Adressen vermitteln die Gesundheitsämter und die Verbraucherzentralen. Sind große Flächen schadstoffbelastet, beispielsweise durch Spanplatten, sollte man diese entfernen.
Mieter dürfen fristlos kündigen oder die Miete mindern, wenn es einen eindeutigen Zusammenhang zwischen Schadstoffen und einer erheblichen Gesundheitsgefährdung gibt. Allerdings muss dies der Mieter nachweisen.