Fast jeder will es, doch fast niemand hat es von Haus aus: Das perfekte Lächeln mit makellosen Zähnen, die ordentlich in Reih und Glied stehen.
Zwar muss nicht jeder Schönheitsfehler korrigiert werden - Popstar Madonna ist mit einer Lücke zwischen den Schneidezähnen zu einer der erfolgreichsten Frauen der Welt geworden - aber wenn Kindern die ersten bleibenden Zähne kreuz und quer im Mund stehen, stellt sich doch die Frage: Sollte man besser bei Mutter Natur nachhelfen oder nicht? In vielen Fällen sprechen triftige medizinische Gründe für eine Korrektur: So lassen sich Zähne, die zu eng oder schief übereinander stehen, natürlich nicht so gut sauber halten; Karies und Paradontalerkrankungen haben leichteres Spiel. Passen Ober- und Unterkiefer nicht richtig aufeinander, ist das Stress pur für Zähne und Kiefer: Es gibt Probleme beim Abbeißen oder Kauen und an einzelnen überlasteten Kontaktpunkten sind "Verschleißschäden" vorprogrammiert. Schmerzen und Verspannungen der Gesichts- und Kaumuskulatur, Schäden an den Kiefergelenken, ja sogar Verdauungsprobleme und Ohrgeräusche können ihre Ursachen im Mund haben. Noch bevor all dies eintritt, zählt für viele kleine Patienten und ihre Eltern zunächst die Ästhetik: Ein strahlendes, makelloses und selbstbewusstes Lächeln ist nun einmal eine gepflegte Visitenkarte. Wer wollte das seinen Kindern vorenthalten?
Welche Spange passt am Besten?
Das glitzernde Lächeln der Teenies mit "Schneeketten" kennt jeder. Bei einer solchen festsitzenden Spange werden Brackets direkt auf die Zähne geklebt und durch untereinander gespannte Bögen und Drähte ein präziser Druck bzw. Zug ausgeübt, um die Zähne in die gewünschte Position zu bewegen. Erstaunlicherweise gilt dieses Modell unter Kids beinahe schon als Kult. In punkto Sauberhalten erfordert es aber Geschick und Disziplin, damit nicht eines Tages die gerichteten Zähne mit Karies gestraft sind. Die herausnehmbare Variante ist zwar dezenter und leichter zu reinigen, stört aber beim Sprechen und verbringt bei vielen Kindern die meiste Zeit in der Hosentasche oder unter dem Bett.
In jedem Fall erstreckt sich die Behandlung über mehrere Monate bis Jahre. Wer trägt die Kosten dafür? Es gilt: Die medizinische Grundversorgung übernimmt bis zum 18. Lebensjahr die gesetzliche Krankenversicherung unter folgenden Bedingungen: Zunächst beurteilt der Kieferorthopäde die Kiefer- oder Zahnfehlstellung mit einer Art Notensystem von 1 bis 5. Nicht so gravierende Abweichungen mit Note 1 und 2 müssen die Eltern selbst bezahlen. Die Krankenkassen zahlen erst ab Note 3, und auch dann müssen 20 Prozent der Behandlungskosten zunächst privat vorgestreckt werden, es gibt sie aber nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurück.
Oft bietet der Arzt zusätzliche Leistungen an, die aus Sicht der gesetzlichen Krankenkasse als "Luxus" gelten und deshalb immer privat zu begleichen sind - obgleich sie durchaus sinnvoll sein können. Beispiele sind etwa superelastische Titanbögen bei festsitzenden Spangen oder aber ein Lingualretainer - ein kleiner Draht, der nach Entfernen der Zahnspange unsichtbar an der Zahnrückseite angebracht wird und die Zähne weiter in der gewünschten Position hält. Wer keine Extras wünscht, sollte bei seinem Kieferorthopäden hartnäckig bleiben. Es gilt nämlich: "Kieferorthopäden mit Kassenzulassung müssen jeden Patienten zu den Konditionen der gesetzlichen Krankenversicherung behandeln", erläutert der Pulheimer Kieferorthopäde Dr. Torsten Blens.
Ergänzungen zur Zahnspange
Manche Eltern lehnen das in ihren Augen unnatürliche "Zahnschubsen" rundheraus ab und fragen nach sanften Methoden. Immer wieder ist dabei, auch seitens der "ganzheitlichen Kieferorthopädie", die Rede vom Bionator, einem herausnehmbaren Gerät, das ohne äußerlichen Druck, sondern nur durch Ausnutzung der körpereigenen Kräfte beim Schlucken und Sprechen Zahn- und Kieferfehlstellungen korrigieren soll. Auch in der konventionellen Kieferorthopädie hat der Bionator seinen Platz und kommt vornehmlich bei Kieferfehlstellungen und mangelndem Kieferwachstum ergänzend zum Einsatz. Dazu Dr. Blens: "Zum Zeitpunkt des optimalen Wachstumsschubes bei Kindern kann man mit den Geräten Erstaunliches erreichen; jedoch nichts, was man nicht auch mit anderen herausnehmbaren Spangen bewerkstelligen könnte. Ihr Anwendungsbereich entspricht größtenteils der Indikation anderer funktionskieferorthopädischer Behandlungsgeräte. Die Grenzen der Biologie kann man auch hiermit nicht überlisten."
Früherkennung im Vorschulalter
Ist das Kind im Vorschulalter, ist das Thema Kieferorthopädie für die meisten Eltern noch weit weg. Große Abweichungen von der Norm kann ein Kieferorthopäde aber bereits jetzt erkennen und gegensteuern. Zu denken ist an Kreuz- oder Überbisse, Lücken im Gebiss durch verfrüht verlorengegangene Milchzähne - sei es durch Karies oder Unfall - und die deutlichen Spuren eines zu langen Schnullerns oder Daumenlutschens - wie zum Beispiel der offene Biss. Der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden empfiehlt: "Der Gang zum Facharzt für Kieferorthopädie bereits mit fünf oder sechs Jahren kann Zeit, Mühen und Kosten sparen. Zwar beginnt eine kieferorthopädische Behandlung in der Regel erst mit acht oder neun Jahren - während des Zahnwechsels und vor Abschluss des Kieferknochenwachstums. Frühzeitig erkannten Fehlstellungen kann jedoch häufig bereits mit spielerischen Muskelübungen, einfachen Maßnahmen wie Mundvorhofplatten oder einfachen herausnehmbaren Zahnspangen entgegen gewirkt werden." Und wer weiß: Hat Hänschen damit bereits gute Erfolge, braucht Hans vielleicht gar keine Spange ...
kizz Linktipp
www.zahnspangen.org