Die Aufsichtspflicht verfolgt den Zweck, Schaden von den Kindern abzuwenden.
Sie ergibt sich aus dem Vertrag, den die Eltern mit dem Träger einer Kita schließen. Der Träger wiederum überträgt die Aufsichtspflicht auf die pädagogischen Fachkräfte.
Je jünger ein Kind ist, desto höher sind die Anforderungen an die Aufsichtspflicht.