Beschwerdeverfahren U3

Unter den gesetzlich verankerten Kinderrechten nimmt das Beschwerderecht einen besonderen Platz ein: Es sichert formal ab, dass schon die Jüngsten ihre Rechte einfordern und sich partizipativ mit ihren Bedürfnissen in Gestaltungs- und Entscheidungsprozesse einbringen können.