Bildungsauftrag U3

Der Bildungsauftrag für Kinder unter drei Jahren ist in Deutschland auf Bundes- und Länderebene geregelt. Den rechtlichen Rahmen für die Förderung von Kindern in Kitas und in der Kindertagespflege legt das SGB VII (Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe) fest. Jedes Bundesland hat außerdem eigene Ausführungsgesetze und Verordnungen, die den Bildungsauftrag konkretisieren. Viele Bundesländer haben darüber hinaus auch spezifische Bildungspläne und -programme entwickelt, die für Kinder unter drei Jahren gelten. Diese Pläne bieten pädagogische Leitlinien und Ziele, die die Fachkräfte in der täglichen Arbeit mit den Kindern unterstützen sollen.