UN-Kinderrechtskonvention U3

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, die UN-Kinderrechtskonvention, wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen. Ziel war es, die Rechte von Kindern in den Fokus zu stellen und diese erstmalig auf eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage zu stellen. Diese Rechte umfassen u. a. 

  • das Recht des Kindes auf eine eigene Identität
  • das Recht auf Gleichbehandlung
  • das Recht auf Fürsorge, Gesundheit 
  • das Recht auf Berücksichtigung des Kinderwillens

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