Vertretungstandem U3

Müssen sich Kindertagespflegepersonen wegen Urlaub oder Krankheit vertreten lassen, können sie mithilfe des sog. Vertretungstandems auf eine andere Kindertagespflegestelle zurückzugreifen. Bei diesem Konzept arbeiten mehrere Kindertagespflegepersonen zusammen, die jeweils ein bis zwei Plätze für mögliche Vertretungsfälle freihalten.