Der Betreuungsvertrag: Wir sind uns einig Vor Beginn eines neuen Betreuungsverhältnisses sollten Kindertagespflegepersonen verbindliche Verabredungen mit den Eltern treffen. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor. Von Isgard Rhein © Harald Neumann 1/2022, S. 12-13, Kindertagespflege Spezial / / 0 Kommentare Diesen Artikel jetzt lesen! Im Einzelkauf Sie erhalten diesen Artikel als PDF-Datei. Download sofort verfügbar 1,95 € inkl. MwSt PDF bestellen Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 1 Heft + 1 Heft digital 0,00 € danach 55,60 € für 8 Ausgaben pro Jahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 11,20 € Versand (D) 1 Heft digital 0,00 € danach 52,20 € für 8 Ausgaben pro Jahr im Digitalzugang inkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autorin Isgard Rhein Isgard Rhein ist Rechtsanwältin, sie berät u. a. Kindertagespflegepersonen, entwickelt rechtliche Handlungsempfehlungen für die Praxis und ist Beisitzerin im Bundesverband für Kindertagespflege e. V. Auch interessant Plus 3/2025 S. 12-13 Kinderschutz - Teil 2: Melden oder nicht? Von Carina Neumann Plus 2/2025 S. 12-13 Kinderschutz - Teil 1: Allein in der Verantwortung Von Carina Neumann Gratis 1/2025 S. 12-13 Psychische Gesundheit: Im Gleichgewicht bleiben Von Astrid Sult
Isgard Rhein Isgard Rhein ist Rechtsanwältin, sie berät u. a. Kindertagespflegepersonen, entwickelt rechtliche Handlungsempfehlungen für die Praxis und ist Beisitzerin im Bundesverband für Kindertagespflege e. V.