Der Betreuungsvertrag: Wir sind uns einig Vor Beginn eines neuen Betreuungsverhältnisses sollten Kindertagespflegepersonen verbindliche Verabredungen mit den Eltern treffen. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor. Von Isgard Rhein © Harald Neumann 1/2022, S. 12-13, Kindertagespflege Spezial / / 0 Kommentare Diesen Artikel jetzt lesen! Im Einzelkauf Sie erhalten diesen Artikel als PDF-Datei. Download sofort verfügbar 1,95 € inkl. MwSt PDF bestellen Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 54,50 € für 8 Ausgaben pro Jahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 10,80 € Versand (D) 51,20 € für 8 Ausgaben pro Jahr im Digitalzugang inkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autorin Isgard Rhein Isgard Rhein ist Rechtsanwältin, sie berät u. a. Kindertagespflegepersonen, entwickelt rechtliche Handlungsempfehlungen für die Praxis und ist Beisitzerin im Bundesverband für Kindertagespflege e. V. Auch interessant Plus 8/2024 S. 12-13 Sensomotorische Entwicklung: Alles im Kopf Von Julia Nemesch Themenpaket: Friedenspädagogik Gratis 7/2024 S. 12-13 50 Jahre Kindertagespflege: Eine Erfolgsgeschichte Von Heiko Krause Plus 6/2024 S. 12-13 Bedürfnisse verstehen & Grenzen aufzeigen: Wenn Kinder schreien, schlagen, schubsen Von Carina Neumann Themenpaket: Kleinkinder verstehen: Herausforderndes Verhalten im Kita-Alltag
Isgard Rhein Isgard Rhein ist Rechtsanwältin, sie berät u. a. Kindertagespflegepersonen, entwickelt rechtliche Handlungsempfehlungen für die Praxis und ist Beisitzerin im Bundesverband für Kindertagespflege e. V.
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